EuGH zum VW-Abgasskandal: Dürfen Österreicher in der Heimat klagen? 

08.07.2020 17:30

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof entscheidet am
Donnerstag (9.30 Uhr) darüber, ob Käufer eines Volkswagens mit
manipulierter Abgas-Software im Land des Autokaufs auf Schadenersatz
klagen dürfen - und nicht in Deutschland. Hintergrund ist der Fall
von 574 VW-Kunden in Österreich, deren Sammelklage vor dem
Landesgericht Klagenfurt anhängig ist.

Normalerweise müsste eine Klage in dem Land eingereicht werden, in
dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Deshalb hatte das
österreichische Gericht beim EuGH angefragt, ob es überhaupt
zuständig ist. Bereits im April äußerte sichein EuGH-Gutachter im
Sinne der Kläger. Seine Meinung ist für die Luxemburger Richter nicht
bindend, häufig folgen sie ihr aber.

Die 574 VW-Kunden hatten ihre Ansprüche an den österreichischen
Verein für Konsumenteninformation abgetreten. Dieser verklagte
Volkswagen auf Schadenersatz in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Außerdem
müsse Volkswagen für noch nicht bezifferbare Schäden aus dem Einbau
des Motors haften. Das Wolfsburger Unternehmen argumentierte
hingegen, dem Klagenfurter Gericht fehle die internationale
Zuständigkeit für die Klage.