EuGH-Urteil zum VW-Abgasskandal: Geschädigte dürfen in Heimat klagen

09.07.2020 10:04

Luxemburg (dpa) - Geschädigte des VW-Abgasskandals dürfen nach einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Land des Autokaufs auf
Schadenersatz klagen. Die Verbraucher müssten nicht in Deutschland,
wo Volkswagen seinen Sitz hat, vor Gericht ziehen, entschieden die
Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-343/19).

Hintergrund ist der Fall von 574 VW-Kunden in Österreich, deren
Sammelklage vor dem Landesgericht Klagenfurt anhängig ist.
Normalerweise müsste eine Klage in demjenigen Staat eingereicht
werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Deshalb
hatte das österreichische Gericht beim EuGH angefragt, ob es
überhaupt zuständig ist.

Die Luxemburger Richter entschieden nun grundsätzlich, dass in Fällen
wie dem VW-Abgasskandal eine Ausnahme von den gängigen gerichtlichen
Zuständigkeiten vorliegt. Der Ort der Verwirklichung des Schadens
liege im konkreten Fall in Österreich. Zudem könne ein
Autohersteller, der beim Bau eines Fahrzeugs eine unzulässige
Manipulation vornimmt, davon ausgehen, dass er vor den Gerichten
desjenigen Landes verklagt wird, in dem er die Autos verkauft.