EuGH: Entwässerung kann auch in Schutzgebieten zulässig sein

09.07.2020 11:17

Luxemburg (dpa) - Der Betrieb eines Schöpfwerkes zur Entwässerung
landwirtschaftlicher Flächen kann nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs auch in Schutzgebieten zulässig sein. Es müssten
allerdings die Ziele und Verpflichtungen der geltenden
EU-Vogelschutzrichtlinie und der Richtlinie zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
beachtet werden, befanden die Richter am Donnerstag.

Der EuGH hatte sich mit dem Thema auf Anfrage des
Bundesverwaltungsgerichts beschäftigt. Dieses ist mit einer Klage des
Naturschutzbundes Deutschland (NABU) befasst. Der NABU ist der
Auffassung, dass der Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt durch den
Betrieb eines Schöpfwerks Umweltschäden zulasten der
Trauerseeschwalbe zu verantworten hat. Er fordert deswegen vom Kreis
Nordfriesland (Schleswig-Holstein) Maßnahmen zur Begrenzung und
Sanierung dieser Schäden, was jedoch zunächst abgelehnt wurde.

Die Entscheidung in dem Einzelfall muss nun das
Bundesverwaltungsgericht treffen.