EuGH stärkt Geschädigte im VW-Abgasskandal: Klage in Heimat möglich

09.07.2020 11:18

Millionen Kunden waren von der VW-Abgasaffäre betroffen - nicht nur
in Deutschland. Volkswagen hat seinen Hauptsitz allerdings in
Wolfsburg. Dürfen Geschädigte deshalb auch nur in der Bundesrepublik
klagen? Das höchste Gericht der EU hat jetzt darüber entschieden.

Luxemburg (dpa) - Im VW-Abgasskandal hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) die Rechte von Verbrauchern in ganz Europa gestärkt. Nach
einem Urteil vom Donnerstag müssen Geschädigte nicht unbedingt in
Deutschland, wo Volkswagen seinen Hauptsitz hat, gegen den
Autohersteller vor Gericht ziehen. Stattdessen können sie VW im Land
des Autokaufs auf Schadenersatz verklagen (Rechtssache C-343/19).

Hintergrund ist der Fall von 574 VW-Kunden in Österreich, die ihre
Ansprüche an den österreichischen Verein für Konsumenteninformation
(VKI) abgetreten haben. Dieser verklagte Volkswagen stellvertretend
vor dem Landesgericht Klagenfurt auf Schadenersatz in Höhe von 3,6
Millionen Euro. Außerdem müsse Volkswagen demnach für alle noch nicht

bezifferbaren und künftigen Schäden haftbar gemacht werden.

Der VKI argumentierte, die Kunden hätten das Auto entweder gar nicht
oder nur zu einem mindestens um 30 Prozent niedrigeren Preis
angenommen, wenn sie von der Manipulation gewusst hätten. Der
Marktwert und Kaufpreis der Fahrzeuge sei aufgrund der eingebauten
Abschalteinrichtungen deutlich niedriger als der bezahlte Preis.

Normalerweise sind nach EU-Recht grundsätzlich die Gerichte
desjenigen Landes zuständig, in dem der Beklagte seinen Sitz oder
Wohnsitz hat. Volkswagen argumentierte deshalb, dem Klagenfurter
Gericht fehle die internationale Zuständigkeit für die Klage. Die
österreichischen Richter baten den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Der EuGH entschied nun grundsätzlich, dass in Fällen wie dem
VW-Abgasskandal eine Ausnahme der gängigen Zuständigkeiten vorliege.
Der Ort des ursächlichen Geschehens - also des Einbaus der
Manipulationssoftware - sei zwar in Deutschland. Der Schaden
verwirkliche sich aber erst dann, wenn ein Kunde das Auto zu einem
Preis kaufe, der über dem tatsächlichen Wert liege. In diesem Fall
ist der Schaden - eine Wertminderung durch die Differenz zwischen
Kaufpreis und tatsächlichem Wert aufgrund der Manipulationssoftware -
also erst in Österreich eingetreten.

Die Luxemburger Richter machten zudem deutlich, dass Volkswagen damit
hätte rechnen können, in jenen Ländern verklagt zu werden, in denen
das Unternehmen die Autos verkaufe. Über die Sammelklage der
österreichischen Verbraucherschützer muss nun das Klagenfurter
Gericht entscheiden.

Der Abgasskandal ist für Volkswagen weltweit ein juristischer
Großkampf. In Deutschland endete die erste Musterklage mittlerweile
mit einem Vergleich. Rund 260 000 Dieselkunden bekommen je nach
Modell und Alter ihres Autos zwischen 1350 und 6257 Euro.