EuGH: Youtube muss bei illegalem Upload nur Postanschrift rausgeben

09.07.2020 16:10

Luxemburg (dpa) - Online-Plattformen wie Youtube müssen nach einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht die E-Mail-Adressen
oder Telefonnummern von Nutzern herausgeben, die dort illegal Filme
hochgeladen haben. Der Begriff der Adresse im EU-Recht beziehe sich
lediglich auf die Postanschrift, urteilten die Luxemburger Richter am
Donnerstag (Rechtssache C-264/19).

Hintergrund ist eine Klage der Firma Constantin Film Verleih gegen
Googles Videoplattform Youtube. Dort hatten Nutzer die Filme «Parker»
und «Scary Movie 5», an denen Constantin Film die Nutzungsrechte für

Deutschland hat, illegal hochgeladen. Constantin Film verlangte
deshalb, dass Youtube und Google die E-Mail-Adressen, Telefonnummern
und IP-Adressen der Nutzer herausrücken müsse.

Da Google und Youtube sich weigerten, klagte Constantin Film sich
durch mehrere Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser wollte
schließlich vom EuGH wissen, ob der Begriff Adressen, wie er in der
entsprechenden EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des
geistigen Eigentums steht, auch die E-Mail-Adressen, IP-Adressen und
Telefonnummern der Nutzer umfasst.

Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass Gerichte nach EU-Recht
nicht dazu verpflichtet seien, die Herausgabe dieser Informationen
anzuordnen. Allerdings hätten die EU-Staaten die Möglichkeit,
Rechteinhabern einen weiter gehenden Auskunftsanspruch einzuräumen.
Dabei müssten jedoch unter anderem ein angemessenes Gleichgewicht
betroffener Grundrechte gewährleistet und der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Nach Ansicht von Youtube schafft das EuGH-Urteil rechtliche Klarheit,
wie ein Sprecher sagte. Google und Youtube verpflichteten sich dazu,
sowohl Urheberrechte als auch die Privatsphäre der Nutzer und ihrer
Daten zu schützen.