Polen könnte von Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen abrücken

27.07.2020 19:27

Kündigt Polen das Übereinkommen des Europarats gegen Gewalt gegen
Frauen auf? Ein Vorstoß des Justizministers sorgt für Diskussionen -
und für Kritik aus Berlin, Straßburg und Brüssel.

Warschau/Berlin/Brüssel (dpa) - Angesichts eines möglichen Austritts
Polens aus der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen hat Bundesfrauenministerin Franziska Giffey die Bedeutung des
Übereinkommens hervorgehoben. Sie habe der polnischen
Familienministerin Marlena Malag geschrieben und diese aufgefordert,
weiterhin zu der Konvention zu stehen, teilte die SPD-Politikerin am
Montag mit. Das Übereinkommen sei «das wichtigste völkerrechtliche
Instrument, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und den Betroffenen
Schutz und Unterstützung zu bieten».

Der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro hatte zuvor angekündigt,
dem zuständigen Familienministerium einen Vorschlag zum Austritt
Polens aus dem Abkommen zu unterbreiten. Der Politiker der
PiS-Splitterpartei Solidarisches Polen (SP) bekräftigte seinen
Vorstoß am Montag. «Es ist höchste Zeit, dass wir einlösen, was wir

versprochen haben», sagte Ziobro.

Der 49-Jährige berief sich auf das Wahlprogramm seiner
national-konservativen Gruppierung und kritisierte, dass die
Konvention eine «Gender-Ideologie» verbreite. Polen halte beim Schutz
von Frauen vor Gewalt ohnedies hohe Standards ein, argumentierte er.
Die Ankündigung scheint nicht mit der Mehrheitspartei Recht und
Gerechtigkeit (PiS) abgestimmt zu sein.

Michal Dworczyk, der Leiter des Büros von Ministerpräsident Mateusz
Morawiecki, stellte klar, dass das Kabinett in der Sache noch keine
eindeutige, offizielle Entscheidung getroffen habe. Polen hatte die
Istanbul-Konvention des Europarats 2012 unterzeichnet und 2015 -
anders als Nachbarstaaten wie Tschechien und die Slowakei - auch
ratifiziert.

Die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejcinovic Buric, zeigte
sich alarmiert. Ein Austritt Polens aus der Konvention wäre «ein
großer Schritt zurück für den Schutz von Frauen vor Gewalt in
Europa». Sollte es Missverständnisse über die Konvention geben, sei
man bereit, diese in einem konstruktiven Dialog auszuräumen.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats, in der Abgeordnete
aus allen Mitgliedsstaaten vertreten sind, appellierte an die
polnische Delegation, sich in ihrem Heimatland für die Menschenrechte
einzusetzen und eine Anhörung im Parlament zu fordern. Im Mittelpunkt
der Istanbul-Konvention stünden der Schutz vor Gewalt, der Schutz der
Opfer und die Verfolgung der Täter, betonte Rik Daems, Präsident der
Parlamentarischen Versammlung. Er bedauere die falsche Darstellung
und absichtliche Fehlinformation über die Ziele und den Zweck der
Konvention in Polen, sagte Daems.

Auch die EU-Kommission hob den Stellenwert des Abkommens hervor.
Gewalt gegen Frauen habe in der EU keinen Platz und müsse weiter
bekämpft werden, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde. Es handele

sich um eine wichtige Konvention.

In Deutschland ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt am 1.
Februar 2018 in Kraft getreten. Dem Europarat mit Sitz in Straßburg
gehören 47 Mitgliedstaaten an.