Corona-Krise: EU-Einreiseverbot wird auf Algerien ausgeweitet

29.07.2020 12:14

Brüssel (dpa) - Die Europäische Union hält ihre Grenzen für Reisen

aus Drittstaaten in der Corona-Krise weiterhin dicht. Die zu Beginn
der Pandemie eingeführten Einreisebeschränkungen werden wegen zu
hoher Infektionszahlen auf Algerien ausgeweitet. Darauf einigten sich
die EU-Botschafter am Mittwoch in Brüssel, wie die Deutsche
Presse-Agentur aus Diplomatenkreisen erfuhr. Neue Länder wurden
demnach nicht zur Liste der Länder hinzugefügt, aus denen nicht
zwingend notwendige Reisen möglich sind.

Somit schrumpft die Liste, die alle zwei Wochen überarbeitet wird,
auf elf Länder. Grundsätzlich erlaubt bleibt die Einreise zunächst
aus Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Neuseeland, Ruanda,
Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay. Mitte des Monats wurden
bereits Serbien und Montenegro von der Liste gestrichen. Die
Entscheidung vom Mittwoch muss noch im schriftliches Verfahren von
den Hauptstädten bestätigt werden.

Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hatten sich Mitte März alle
EU-Staaten außer Irland sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen,
Liechtenstein und Island darauf geeinigt, nicht zwingend notwendige
Reisen in die EU zunächst zu verbieten. Seit Anfang Juli wird dieser
Einreisestopp langsam gelockert. Zunächst war die Einreise aus 14
Ländern wieder erlaubt. Mehrere EU-Staaten legen die Empfehlungen
allerdings strenger aus. So hat Deutschland bislang ohnehin keine
zwingend notwendigen Einreisen aus Algerien zugelassen. Die
Infektionsrate in dem nordafrikanischen Land war in den vergangenen
Wochen ansteigend.

Grundlage der EU-Liste ist vor allem die Zahl der Neuinfektionen mit
dem Coronavirus in den vergangenen 14 Tagen pro 100 000 Einwohner.
Sie soll nahe am oder unter dem EU-Durchschnitt liegen. Aber auch
Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, der Trend der
Infektionszahlen und die allgemeine Reaktion des jeweiligen Landes
auf die Pandemie spielen eine Rolle. Für Staaten, aus denen Bürger
noch nicht wieder einreisen dürfen, sind Ausnahmen vorgesehen - etwa
für EU-Bürger und ihre Familien.