Polen will Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen überprüfen

30.07.2020 13:42

Warschau (dpa) - Polen will in der Diskussion um einen möglichen
Austritt aus der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen prüfen, ob das Dokument überhaupt mit der Verfassung vereinbar
ist. Ein entsprechender Antrag solle beim Verfassungsgericht gestellt
werden, sagte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki am Donnerstag
in Warschau. Kritiker meinten, «dass die Konvention nicht mit unserem
Rechtssystem vereinbar ist und auch eine ideologische Grundlage hat
(...)». Sie biete außerdem keine wirksamen Instrumente zur Bekämpfung

von häuslicher Gewalt. «Als Regierung teilen wir diese Befürchtungen

teilweise», sagte der Regierungschef.

Polen hatte die Konvention 2012 unterzeichnet und - anders als die
Nachbarstaaten Tschechien und Slowakei - im Jahr 2015 auch
ratifiziert. In Deutschland ist das Übereinkommen des Europarats zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt am 1. Februar 2018 in Kraft getreten.

Der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro hatte zuvor angekündigt,
dem zuständigen Familienministerium einen Vorschlag zum Austritt
seines Landes aus dem Abkommen zu unterbreiten. Der Politiker der
PiS-Splitterpartei Solidarisches Polen (SP) behauptet etwa, das
Dokument sei ein Angriff auf die Institution von Familie und Ehe.

Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts ermögliche es, den Streit
über die Istanbul-Konvention «ein für allemal» beizulegen, sagte
Morawiecki. Die polnische Regierung setze sich für die Bekämpfung von
häuslicher Gewalt ein. Sie habe auch dazu beigetragen, das Schicksal
von Opfern zu verbessern, meinte der Regierungschef.