Maas will Erleichterungen für durch Corona-Krise getrennte Paare

01.08.2020 14:47

Berlin (dpa) - Bundesaußenminister Heiko Maas fordert nationale
Lösungen für unverheiratete Paare, die sich wegen der strengen
Corona-Einreisebestimmungen derzeit nicht besuchen dürfen.
«Deutschland sollte in Europa Vorreiter und nicht Nachzügler sein,
wenn es darum geht, geliebte Menschen wieder zusammenzubringen, die
durch Corona seit Monaten auseinandergerissen sind», sagte der
SPD-Politiker dem «Spiegel».

Zur Eindämmung des Coronavirus hatten Deutschland und die anderen
EU-Staaten ein weitreichendes Einreiseverbot für Bürger der
allermeisten Nicht-EU-Länder verhängt. Kurzfristige Besuche bei
Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder nahen Angehörigen sind
zwar unter bestimmten Bedingungen auch aus diesen Ländern erlaubt.
Unverheiratete können ihren Partner in Deutschland hingegen nicht
besuchen. Viele Betroffene dringen inzwischen öffentlich auf
Lockerungen.

Der Außenminister setzt auf nationale Ausnahmeregelungen. «Es ist
gut, dass wir an einer europäischen Lösung arbeiten, aber in der
Zwischenzeit müssen wir die rechtlichen Spielräume nutzen, die wir
haben, um für die am schwersten getroffenen Paare pragmatische
Lösungen anzubieten», sagte Maas.

Innenminister Horst Seehofer (CSU) sagte der «Passauer Neuen Presse»
(Freitag) er sei für eine zeitnahe Lockerung der Regeln. «Aber das
sollte europaweit geschehen und dafür ist in erster Linie die
Europäische Kommission zuständig.» Es solle in den kommenden Wochen
eine Lösung geben.

Die EU-Kommission sieht hingegen die europäischen Staaten in der
Pflicht. Die Vertretung der Brüsseler Behörde in Deutschland
erinnerte auf Twitter daran, dass EU-Innenkommissarin Ylva Johannsson
bereits vor Wochen auf Erleichterungen drang. «Die EU-Kommission kann
das aber nicht verordnen, die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, wie
weit sie Reisebeschränkungen für Paare lockern.» Worauf wiederum
Seehofers Sprecher Steve Alter den Ball erneut zurückspielte: «Die
bisherigen Reisebeschränkungen wurden auf Vorschlag der EU-Kommission
durch die Mitgliedstaaten beschlossen. Ausnahmen für unverheiratete
Paare kann die Kommission vorschlagen. Ziel: einheitliches Vorgehen
in Europa.»