EuGH: Bestimmte Handytarife verstoßen gegen EU-Recht

15.09.2020 14:26

Das Datenvolumen von Handyverträgen ist oft begrenzt. Ist es
aufgebraucht, wird die Surf-Geschwindigkeit gedrosselt. Bei manchen
Angeboten werden aber nicht alle Apps gleich behandelt.

Luxemburg (dpa) - Handytarife, bei denen bestimmte Dienste etwa für
Musik-Streaming nicht auf das Datenvolumen des Kunden angerechnet
werden, verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
gegen EU-Recht. Die Anbieter dürften bestimmte Anwendungen nicht
bevorzugt behandeln, die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch
des Datenvolumens hingegen blockieren oder verlangsamen, befanden die
Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssachen C-807/18 und C-39/19).
Dies verstoße gegen den Grundsatz der Netzneutralität, wonach alle
Daten im Internet diskriminierungsfrei gleich behandelt werden
müssen.

Hintergrund ist ein Fall in Ungarn, bei dem es um Tarife mit
begrenztem Internet-Datenvolumen geht. Ist dieses Volumen verbraucht,
wird der weitere Datenverkehr verlangsamt oder blockiert. Der
Datenverkehr bestimmter Dienste wie Video- oder Musikstreaming-Apps
wird jedoch nicht auf das Volumen angerechnet und ist auch nicht von
der Verlangsamung betroffen.

Ähnliche Tarife werden aber auch in Deutschland angeboten. Susanne
Blohm von der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte am Dienstag
jedoch, dass die bekanntesten deutschen Angebote wohl nicht von dem
EuGH-Urteil betroffen seien, weil bei ihnen alle Apps - also
beispielsweise auch die bevorzugten Musik- oder Streaming-Dienste -
von der Tempo-Drosselung betroffen seien.

Dies betonten am Dienstag auch Vodafone und die Telekom: Vodafone
habe seine Tarife sorgfältig gemäß EU-Recht konzipiert, sagte ein
Sprecher. «Aus diesem Grunde drosseln wir bei Aufbrauchen des
Tarif-Datenvolumens auch die Surfgeschwindigkeit der zusätzlich
gewählten Pass-Option.» Telekom-Sprecher Dirk Wende äußerte sich
ähnlich: «Bei uns wird alles gleichbehandelt. Wenn reduziert wird,
gilt das für alle Dienste.» Wegen des Telekom-Tarifs «StreamOn» ist

derzeit noch ein Gerichtsverfahren in Deutschland anhängig. Das
Verwaltungsgericht Köln rief dazu im Januar den EuGH an.

Denn Verbraucherschützer sehen auch die Angebote in Deutschland
kritisch. Auf den ersten Blick seien sie für den Kunden attraktiv,
sagte Blohm. «Über kurz oder lang besteht jedoch die Gefahr, dass
sich solche Angebote negativ auf die Wahlfreiheit der Verbraucher und
Angebotsvielfalt am Markt auswirken.» Ziel sollte Blohm zufolge sein
- wie in vielen EU-Ländern längst Standard - grundsätzlich mehr
Inklusivvolumen für den monatlichen Tarifpreis zu bekommen.

Grundsätzlich begrüße sie das Urteil vom Dienstag. Zugleich forderte

sie jedoch Rechtssicherheit für die Verbraucher. Der Umgang mit
derlei Tarifen müsse grundsätzlich geklärt werden - auch mit Blick
auf die deutschen Angebote.

Die Luxemburger Richter argumentierten in ihrem Urteil vom Dienstag
unter anderem, dass derlei Tarife die Rechte der Nutzer erheblich
einschränken könnten. Sie könnten unter anderem dazu beitragen, dass

die Nutzung der bevorzugt behandelten Anwendungen erhöht und der
anderen Anwendungen verringert werde.