EuGH bestätigt französische Auflagen für Airbnb-Vermietung

22.09.2020 12:18

In eine möblierte Wohnung statt ins Hotel? Viele Touristen nutzen das
gern. Doch gehen viele Metropolen inzwischen gegen Zweckentfremdung
vor. Dürfen sie, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof.

Luxemburg (dpa) - Im Kampf gegen den Wohnungsmangel dürfen EU-Staaten
der Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb notfalls einen
Riegel vorschieben. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag
zu einer Regelung aus Frankreich entschieden. (Rechtssache C-724/18)

Dort brauchen Wohnungsbesitzer in Großstädten mit über 200 000
Einwohnern und in der Nähe von Paris eine Genehmigung, wenn sie
regelmäßig möblierte Wohnungen kurzfristig vermieten. Zwei Anbieter
taten dies ohne die geforderte Lizenz und wurden deshalb mit einem
Bußgeld belegt und zur Rückumwandlung der Räume in Wohnungen zur
längerfristigen Vermietung verpflichtet. Sie klagen dagegen in
Frankreich.

Die mit dem Fall befassten französischen Richter baten die
EU-Kollegen in Luxemburg um Rat in der Frage, ob die Auflagen der
EU-Dienstleistungsrichtlinie entsprechen. Das bestätigte der EuGH in
seinem Grundsatzurteil.

Dass eine Genehmigung für regelmäßige Kurzzeitvermietungen gefordert

wird, ist aus ihrer Sicht durch einen «zwingenden Grund des
Allgemeininteresses» gerechtfertigt, nämlich den Kampf gegen den
Wohnungsmangel. Die Genehmigungspflicht sei auch verhältnismäßig, da

sie auf bestimmte Vermieter und räumlich begrenzt sei. Wohnungen, die
dem Vermieter als eigener Hauptwohnsitz dienen, seien ausgenommen.

Airbnb teilte zum Urteil mit, eine Mehrzahl ihrer Anbieter in Paris
böten ihre eigene Wohnung zur kurzzeitigen Vermietung an und nicht
eine Zweitwohnung. Deshalb sei die Plattform in Paris von dem Fall
kaum betroffen. Eine Unternehmenssprecherin betonte: «Wir begrüßen
die Entscheidung, die für Klarheit bei den Gastgebern, die eine
Zweitwohnung in Paris teilen, sorgen wird.» Das Unternehmen freue
sich darauf, mit den Behörden vor Ort an Regeln zu arbeiten, «die für

alle funktionieren und die die Familien und Gesellschaft vor Ort in
den Vordergrund stellen».

Die 2008 in den USA gegründete Plattform Airbnb und ähnliche Angebote
sind bei Touristen sehr beliebt als Alternative zu Hotels. Für
kommerzielle Anbieter ist die kurzfristige Vermietung für wenige
Nächte meist viel lukrativer als längerfristige Mietverhältnisse.
Doch gibt es in Metropolen weltweit heftige Kritik. Deutsche
Großstädte wie Berlin, Hamburg oder München verhängen inzwischen ho
he
Bußgelder gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum.

Die französische Regelung geht mit der Genehmigungspflicht gegen die
«Umnutzung» vor und lässt den Gemeinden Freiraum, die Voraussetzungen

für die Lizenz zu bestimmen. Unter anderem dürfen Kommunen als
Bedingung für die Kurzzeitvermietung die Umwandlung anderer Räume in
Wohnraum verlangen. Auch dies bestätigte der EuGH grundsätzlich.

Allerdings müssen französische Richter demnach im Einzelnen prüfen,
ob dies vor Ort tatsächlich hilft, Wohnungsmangel zu bekämpfen. Auch
müsse berücksichtigt werden, ob die Ausgleichspflicht tatsächlich
umzusetzen sei.