Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 9,50 Euro

28.10.2020 14:53

Lange wurde über den Mindestlohn in Deutschland gerungen.
Mittlerweile sind regelmäßige Anhebungen unumstritten. Der nächste
Schritt ist beschlossen - spannend wird, was danach kommt.

Berlin/Brüssel (dpa) - Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.
Januar auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 wird er auf brutto 9,60 Euro
pro Stunde, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf
10,45 Euro angehoben. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in
Berlin mit einer Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,35 Euro brutto.

Heil will einen Mindestlohn von 12 Euro erreichen. «Fünf Jahre nach
der Einführung entspricht der Mindestlohn immer noch 46 Prozent des
Durchschnittseinkommens», sagte er. «Ich halte 12 Euro dann für ein
erreichbares Etappenziel.» Damit würde die Schere zu den
Durchschnittslöhnen, die in Deutschland gerade bei 19,76 Euro lägen,
deutlich verkleinert. Er setze darauf, dass 2022 die Pandemie und die
Wirtschaftskrise so weit überwunden seien, dass so ein Schritt dann
richtig sei.

Heil: «Ich halte es politisch für notwendig, dass wir über diesen
Zeitraum 2022, Juli, hinaus dann relativ rasch auch zu höheren
Schritten kommen. Dazu werde ich Vorschläge machen, die wir dann auch
in der Koalition zu besprechen haben.» Auch künftig solle im
Grundsatz aber die Mindestlohnkommission unter Einbeziehung der
Sozialpartner in Deutschland Vorschläge für den Mindestlohn machen.

Heil begrüßte das Eintreten der EU-Kommission für konkrete
Mindestlohn-Vorgaben. Die Behörde gab am Mittwoch in Brüssel bekannt,
dass Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des
Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten mittleren Lohns im
eigenen Land bekommen sollen. Der mittlerer Lohn ist eine
Rechengröße: 50 Prozent der Arbeitnehmer verdienen mehr, 50 Prozent
weniger. In Deutschland liegt der Mindestlohn derzeit deutlich unter
den genannten Werten.

«Als deutsche Ratspräsidentschaft begrüßen wir diese Vorlage der
Europäischen Kommission», sagte Heil. Er sprach sich für einen
europäischen Rahmen in Form einer Richtlinie und eine Stärkung der
Sozialpartnerschaft in Europa aus. «Ich sage auch, dass der Vorschlag
der Europäischen Kommission auch die nationale Debatte prägen wird.»


Heil betonte, dass die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene
Anpassung in Deutschland sich an der Tarifentwicklung orientiere,
zugleich aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der
Corona-Pandemie betrücksichtigt. Kaufkraft werde gestärkt.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte versprochen, dass
alle Arbeitnehmer in der Europäischen Union Mindestlöhne erhalten
sollen, mit denen sie an ihrem Wohnort angemessen leben können. Nach
Angaben der Kommission gilt jede sechste Arbeitskraft in der EU als
Geringverdiener, die Mehrheit davon Frauen.