EuGH: Deutschland verstößt gegen Mehrwertsteuerregeln für EU-Firmen

18.11.2020 13:06

Luxemburg (dpa) - Die deutschen Steuerbehörden verstoßen nach Ansicht
des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen EU-Regeln zur
Mehrwertsteuer-Erstattung. Die Behörden hätten in einigen Fällen
widerrechtlich Erstattungsanträge von Firmen aus anderen EU-Staaten
abgelehnt, hieß es in einem am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten
EuGH-Urteil (Rechtssache C-371/19).

Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland vor
dem EuGH gegen das Vorgehen der deutschen Steuerbehörden. Die
Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung

von EU-Recht.

Im aktuellen Fall geht es um die Erstattung der Mehrwertsteuer.
Unternehmen können sich bei der Lieferung von Waren in ein anderes
EU-Land oder bei der Erbringung von Dienstleistungen nach EU-Recht
eigentlich die dort entrichtete Mehrwertsteuer erstatten lassen. Tun
sie dies regelmäßig, sind sie ohnehin für Mehrwertsteuer-Zwecke
erfasst. Das Verfahren der EU-Kommission bezieht sich auf Firmen, die
nicht erfasst sind, weil sie nur im Einzelfall solche
grenzüberschreitende Geschäfte machen.

Nach Ansicht des EuGH hatten deutsche Behörden einige dieser Anträge
wegen Unvollständigkeit abgelehnt, ohne aktiv bei den Antragstellern
fehlende Belege oder Informationen einzufordern. Das habe dazu
geführt, dass einige Berechtigte keine Erstattung bekommen hätten.
Damit verstoße Deutschland gegen geltende EU-Steuerregeln. Die
Bundesrepublik habe zwar beteuert, die entsprechende Praxis geändert
zu haben, dafür aber nach Ansicht des EuGH keine ausreichenden Belege
vorlegen können.