14 EU-Verfahren gegen Deutschland im Umweltbereich

31.12.2020 04:30

Berlin (dpa) - Feinstaub, Stickoxide, Schutzgebiete: Gegen
Deutschland laufen aktuell 14 EU-Verfahren im Bereich der
Umweltpolitik, weil Richtlinien aus Brüssel nicht pünktlich oder
nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden. Das sind drei Verfahren mehr
als vor einem Jahr, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine
Anfrage der Grünen hervorgeht. Ein Verfahren zur Nitratrichtlinie,
die Grundwasser und Gewässer vor Nitrat etwa aus der Landwirtschaft
schützen soll, zählt zwar zu den laufenden Verfahren, es ruht derzeit
aber. Deutschland hatte nach langem Streit und großem Druck aus der
EU im abgelaufenen Jahr die Regeln fürs Düngen nachgeschärft.

Die EU-Kommission habe seit Dezember 2019 drei
Vertragsverletzungsverfahren aus der Zuständigkeit der
Generaldirektion Umwelt gegen Deutschland geschlossen. Drei neue
wurden eingeleitet, weil es bei der Umsetzung aus EU-Sicht inhaltlich
hapert, drei weitere, weil die Umsetzung zu lange dauerte. «In diesen
Verfahren wurde der Europäischen Kommission im November 2020 die
vollständige Umsetzung der in Rede stehenden Richtlinien gemeldet»,
schrieb das Bundesumweltministerium.

In allen drei Verfahren wegen verspäteter Umsetzung geht es um Abfall
und Verpackungsmüll. Themen der insgesamt elf Verfahren wegen nicht
ordnungsgemäß umgesetzter Richtlinien sind etwa die Luftbelastung mit
Feinstaub und Stickoxiden, die Ausweisung von Schutzgebieten und
Lärmschutz.

Die naturschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Steffi
Lemke, sagte der Deutschen Presse-Agentur, Deutschland verletze
«permanent» europäisches Natur- und Umweltrecht. «Die Bundesregieru
ng
zeigt damit, dass sie den Schutz unseres Bodens, Wassers, der Luft
und der Biodiversität nicht ernst nimmt. Sie ist aufgefordert, dem
Umwelt- und Naturschutz endlich Priorität einzuräumen.»