Gutachter: EU-weite DSGVO-Verfahren durch nationale Behörden möglich

13.01.2021 11:49

Luxemburg (dpa) - Grenzübergreifende Verfahren wegen Verstößen gegen

die Datenschutzgrundverordnung dürfen nach Ansicht eines wichtigen
EU-Gutachters nicht nur von jenen Datenschutzbehörden eingeleitet
werden, in denen das betroffene Unternehmen seinen EU-Sitz hat. Die
seit Mai 2018 wirksame DSGVO sehe vor, dass in bestimmten Situationen
auch die Behörden tätig werden könnten, die nicht federführend seie
n,
befand der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Michal Bobek,
am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-645/19).

Hintergrund ist ein Streit um die Verarbeitung personenbezogener
Daten durch Facebook in Belgien. Facebook Belgium macht dabei unter
Berufung auf die DSGVO geltend, die nationale Datenschutzbehörde sei
nicht zuständig. Vielmehr sehe das EU-Regelwerk vor, dass die
Datenschutzbehörde jenes Landes zuständig sei, in dem die
Hauptniederlassung von Facebook in der EU sei - also die irische. Ein
belgisches Gericht wollte deshalb vom EuGH wissen, ob die DSGVO
andere Datenschutzbehörden tatsächlich daran hindere, wegen Verstöß
en
gegen die DSGVO bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung in
ihrem Land ein Gerichtsverfahren zu betreiben.

Generalanwalt Bobek unterstrich nun die «allgemeine Zuständigkeit»
der federführenden Datenschutzbehörde in derlei Fällen. Die anderen
Datenschutzbehörden hätten folglich weniger Befugnisse. Unter
bestimmten Umständen könnten jedoch auch die nicht-federführenden
Behörden Verfahren wegen grenzüberschreitender Datenverarbeitung
einleiten. Als Grund dafür nannte Bobak etwa besondere Dringlichkeit
oder die Tatsache, dass die federführende Behörde beschlossen habe,
sich nicht mit Fall zu befassen.

Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU
etwa durch Unternehmen, Organisationen oder Vereine. Nutzer sollen
dadurch die Hoheit über ihre Daten zurückbekommen.

Das Gutachten ist für die EuGH-Richter nicht bindend, häufig folgen
sie jedoch der Haltung des Generalanwalts. Ein Urteil dürfte in den
kommenden Monaten fallen. Über den konkreten Fall muss dann noch das
belgische Gericht befinden.