EuGH: Europäische Haftbefehle sind nicht immer gültig

13.01.2021 12:23

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat Europäische
Haftbefehle in gewissen Situationen für ungültig erklärt. Sie seien
nur wirksam, wenn sie auf einem nationalen Haftbefehl oder der
Entscheidung eines Gerichts mit gleicher Wirkung beruhten, urteilte
das höchste EU-Gericht am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache
C-414/20).

Hintergrund ist ein Fall in Bulgarien. Die Staatsanwaltschaft hatte
dort einen Europäischen Haftbefehl gegen einen Kriminellen erlassen,
um den untergetauchten Mann über ein gegen ihn eingeleitetes
Verfahren zu informieren. Er wurde in Spanien festgenommen und kam
später in seiner Heimat in Untersuchungshaft. Ein bulgarisches
Gericht fragte beim EuGH an, ob der Erlass des Haftbefehls auf dieser
Grundlage gegen EU-Recht verstoßen habe und der Mann freigelassen
werden muss.

Die EuGH-Richter befanden nun, dass der Europäische Haftbefehl in
diesem Fall zwar ungültig sei. Es sei aber Sache des zuständigen
nationalen Gerichts, zu entscheiden, ob dies Folgen für den
inhaftierten Mann habe.