Maas will Entscheidung über Russland-Sanktionen erst nach Urteil

25.01.2021 16:14

Brüssel (dpa) - Die Bundesregierung will erst nach dem nächsten
Gerichtsverfahren gegen Alexej Nawalny entscheiden, ob sie sich den
neuen Sanktionsforderungen gegen Russland anschließt. «Es wird sehr
viel davon abhängen, wie dieses Gerichtsurteil ausfällt - ob Alexej
Nawalny nach 30 Tagen wieder freikommt oder eben nicht», sagte
Bundesaußenminister Heiko Maas am Montag nach Beratungen mit
EU-Amtskollegen in Brüssel. Über die Sanktionsfrage werde man reden,
wenn man wisse, wie es weitergehe. Das nächste Gerichtsverfahren
gegen Nawalny ist für den 2. Februar angesetzt.

Für eine schnelle und deutliche Reaktion gegen Russland warben bei
dem EU-Außenministertreffen vor allem östliche Mitgliedstaaten wie
Polen und die baltischen Staaten Estland, Litauen und Lettland. Sie
setzen sich dafür ein, erstmals eine im vergangenen Jahr beschlossene
Sanktionsregelung zu nutzen. Diese ermöglicht es, Vermögenswerte von
Akteuren einzufrieren, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen
begehen oder davon profitieren. Zudem können gegen Personen auch
Einreiseverbote verhängt werden.

Nawalny war am Montag vergangener Woche in Russland zunächst zu 30
Tagen Haft verurteilt worden, weil er gegen Meldeauflagen in einem
früheren Strafverfahren verstoßen haben soll. Der
Oppositionspolitiker hatte sich zuvor zur Rückkehr in seine Heimat
entschieden, obwohl er dort im August Opfer eines Anschlags mit dem
als Chemiewaffe verbotenen Nervengift Nowitschok geworden war.

Bei den in der Coronakrise nicht genehmigten Demonstrationen für die
Freilassung des vor einer Woche inhaftierten Oppositionsführers waren
am Samstag nach Angaben von Bürgerrechtlern in mehr als 100
russischen Städten mehr als 3500 Menschen festgenommen worden. Viele
von Nawalnys Mitarbeitern waren zudem schon vor den Protesten
festgenommen und zu mehrtägigem Arrest verurteilt worden.

Maas sagte am Montag, die EU-Außenminister forderten eine
unverzügliche Freilassung von Nawalny und der Menschen, die friedlich
demonstriert hätten. «Wir erinnern Russland daran, dass in der
eigenen Verfassung Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und
Demonstrationsfreiheit festgelegt sind», erklärte Maas.