EU-Kommission rügt Deutschland für nachlässige Geldwäschebekämpfu ng

18.02.2021 15:08

Brüssel (dpa) - Deutschland verstößt nach Ansicht der EU-Kommission
wegen einer nachlässigen Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche
gegen EU-Recht. Die Brüsseler Behörde habe daher ein sogenanntes
Aufforderungsschreiben an Deutschland verschickt, weil es eine
Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche nicht korrekt umgesetzt
habe, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Damit hat sie den
ersten von fünf formellen Schritten innerhalb eines sogenannten
Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, an dessen Ende auch eine
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) stehen kann.

Neben Deutschland sind auch Portugal und Rumänien angeschrieben
worden. Konkret geht es etwa darum, dass ein vernünftiger
Informationsaustausch mit zentralen Meldestellen gewährleistet werden
solle. Die EU-Kommission betont, dass Lücken in der Gesetzgebung
eines EU-Landes Auswirkungen auf die gesamte Union hätten.

Die angeschriebenen Länder haben nun zwei Monate Zeit für eine
Antwort. Die EU-Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die
Einhaltung von EU-Recht.