Verstöße im Naturschutz: EU-Kommission verklagt Deutschland vor EuGH Von Fatima Abbas und Michel Winde, dpa

18.02.2021 17:45

Deutschland weist Schutzgebiete für Tiere und Pflanzen nicht so aus,
wie es soll. Der Vorwurf der EU-Kommission steht seit Jahren im Raum
und gipfelt nun in einer Klage. Ein Vorwurf, zu dem das
Bundesumweltministerium eine ganz eigene Auffassung hat.

Brüssel (dpa) - Seit Jahren gibt es Mahnungen, jetzt ist den
Entscheidern in Brüssel der Kragen geplatzt: Die EU-Kommission
verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes
Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Ein Schlag, der
für die Bundesrepublik teuer werden könnte. Wie die Brüsseler Behör
de
am Donnerstag mitteilte, hat Deutschland es zum Teil seit mehr als
zehn Jahren versäumt, entsprechende Maßnahmen zur Förderung der
Biodiversität umzusetzen. Umweltverbände in ganz Deutschland bringt
das Versäumnis auf die Palme.

Konkret geht es um die EU-Regeln zur Erhaltung natürlicher
Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern
ist die Ausweisung von Schutzgebieten, vor allem der sogenannten
FFH-Gebiete. Demnach müssen die EU-Staaten bestimmte Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete ausweisen.
Zum Verfahren gehört die Festlegung sogenannter Erhaltungsziele, um
den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen. Tun die
Staaten das nicht, setzen sie die sogenannte
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU nicht ausreichend um - und
riskieren in der Folge ein Verfahren.

Die EU-Kommission bemängelt, dass Deutschland «eine bedeutende Anzahl
von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete
ausgewiesen» habe. Zudem habe Deutschland für seine 4606
Schutzgebiete keine ausreichenden Erhaltungsziele festgelegt.

Die Klage ist der Höhepunkt eines Vertragsverletzungsverfahrens, das
die EU-Kommission bereits 2015 eingeleitet hatte. Von diesem
Verfahren sind nach Angaben des Bundesumweltministeriums alle 16
Bundesländer betroffen. Auch der Bund in geringerem Maße, mit acht
FFH-Gebieten in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord-
und Ostsee.

Zur nun eingereichten Klage bezog das Bundesumweltministerium am
Donnerstag ausführlich Stellung. «Die Klageeinreichung mit genauen
Einzelheiten wird in den kommenden Wochen oder Monaten erwartet»,
hieß es schriftlich. Die Bundesregierung werde diese eingehend prüfen
und sich eng mit den Bundesländern abstimmen, die für «die weitaus
meisten FFH-Gebiete» zuständig seien.

«Bezüglich eines Teils der Vorwürfe» seien in den vergangenen Jahre
n
«erhebliche Fortschritte» gemacht worden, betonte das Ministerium. So
seien inzwischen mehr als 99,4 Prozent aller FFH-Gebiete rechtlich
gesichert und für circa 84 Prozent der Gebiete die nötigen
Erhaltungsmaßnahmen festgelegt. «Rechtlich gesichert» heißt, dass d
ie
Gebiete gemäß der EU-Richtlinie als Schutzgebiete ausgewiesen sind.

Bei den Erhaltungszielen gibt es einen grundlegenden Dissens. Die
Vorgaben seien «aus Sicht der Länder rechtlich zu weitgehend. Dem hat
sich der Bund angeschlossen», erklärte das Bundesumweltministerium
weiter. Die Umsetzung würde einen «immensen finanziellen und
verwaltungstechnischen Aufwand bedeuten» und sich «vermutlich über
viele Jahre hinziehen». Bundesregierung und Länder seien jetzt schon
der Auffassung, «dass sie mit ihrer Praxis zur Festlegung der
Erhaltungsziele im Einklang mit der FFH-Richtlinie handeln».

Eine Haltung, die die Opposition nicht nachvollziehen kann. Die
Bundesregierung sei bislang «nicht damit aufgefallen, die
Biodiversität in Schutzgebieten stärken zu wollen», urteilte die
naturschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Steffi
Lemke. Eine der Ursachen für die Nicht-Erfüllung der EU-Kriterien
sieht sie in der «jahrelangen personellen Ausdünnung der unteren
Naturschutzbehörden». Da müssten Bund und Länder dringend
nachsteuern, sagte Lemke.

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Frank Sitta, findet,
dass das Verhalten der Bundesregierung «entweder auf dreiste
Überheblichkeit oder schlichte Ahnungslosigkeit des Umweltressorts
schließen» lasse. «Die Klage der EU-Komission entlarvt die deutsche
Schaufenster-Umweltpolitik», sagte Sitta der Deutschen
Presse-Agentur.

Mehrere Abgeordnete der FDP hatten im vergangenen Jahr eine Kleine
Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um mehr über die vom
Vertragsverletzungsverfahren betroffenen Gebiete zu erfahren. Das
Verfahren an sich sei vertraulich, heißt es in der Antwort. Stand
März 2020 habe es noch 88 FFH-Gebiete gegeben, die «nicht rechtlich
gesichert» seien, teilte die Bundesregierung am 2. September 2020
mit. Und: All diese Gebiete lagen den Angaben zufolge in
Niedersachsen.

Das niedersächsische Umweltministerium hat mittlerweile
nachgebessert. Jetzt seien es nur noch 33 Gebiete, teilte
Umweltminister Olaf Lies (SPD) erst vor wenigen Tagen mit. Seinen
Kommunen setzte er ein Ultimatum bis Mitte Juli. Auch Lies weiß: Bei
einer Verurteilung drohen Deutschland hohe Strafen.

Entsprechend empört reagierten am Donnerstag auch die Umweltverbände.
Es sei ein «Armutszeugnis, Bund und Länder verklagen zu müssen, um
die Verträge einzuhalten», sagte der Vorsitzende des Bundes für
Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt. Die
Entscheidung der EU-Kommission sei «überfällig». Auch der Nabu, WWF

Deutschland und Greenpeace forderten die politisch Verantwortlichen
auf, endlich den Forderungen aus Brüssel gerecht zu werden - was nach
aktuellem Stand mehr als schwierig werden könnte.