Telekom-Tochter droht nach EuGH-Urteil Niederlage in Rechtsstreit

25.02.2021 13:16

Luxemburg (dpa) - Die Deutsche Telekom und ihr slowakisches
Tochterunternehmen Slovak Telekom müssen in einem Rechtsstreit um
eine Wettbewerbsstrafe eine Niederlage befürchten. Nach einer
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Donnerstag können
Unternehmen sowohl von der EU-Kommission als auch von nationalen
Behörden wegen des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung
verurteilt werden. Voraussetzung ist demnach nur, dass sich der
geahndete Missbrauch nicht auf dieselben Produktmärkte oder
geografischen Märkte bezieht.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen der
Slovak Telekom und den slowakischen Behörden. In diesem geht das
Unternehmen dagegen vor, dass es von der slowakischen
Wettbewerbsbehörde zur Zahlung von rund 17,4 Millionen Euro
verurteilt worden war. Fraglich war in dem Verfahren, ob nach
EU-Recht eine Doppelbestrafung vorliegen könnte, weil die Slovak
Telekom zusammen mit der Deutschen Telekom auch ein Strafe der
EU-Kommission in Höhe von knapp 39 Millionen Euro zahlen muss.
Deshalb wurde der EuGH eingeschaltet.

Der Gerichtshof wies nun darauf hin, dass aus den vorliegenden Akten
hervorgehe, dass die EU-Kommission ein Verfahren gegen Slovak Telekom
wegen behaupteter Missbräuche einer beherrschenden Stellung auf dem
Markt für Breitbandzugangsdienste auf Vorleistungsebene eingeleitet
hatte. In dem Verfahren vor der slowakischen Wettbewerbsbehörde gehe
es hingegen um behauptete Missbräuche einer beherrschenden Stellung
auf den Vorleistungs- und Endkundenmärkten für Telefondienste und
Zugangsdienste zu langsamen Dialup-Internetverbindungen.