Streit über Justizreformen: EU-Kommission verklagt Polen vor EuGH

31.03.2021 12:15

Wegen des Umbaus der Justiz liegen Brüssel und Warschau seit Jahren
über Kreuz. Mehrfach wies der Europäische Gerichtshof die
rechtsnationale Regierung in ihre Schranken. Nun sieht sich die
EU-Kommission erneut zum Handeln gezwungen.

Brüssel (dpa) - Im Streit über die polnischen Justizreformen
verhärten sich die Fronten zwischen der nationalkonservativen
Regierung in Warschau und der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde
sieht die Unabhängigkeit polnischer Richter in Gefahr und verklagt
das Land deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof, wie
EU-Justizkommissar Didier Reynders am Mittwoch mitteilte. Um keine
Zeit zu verlieren, rief die Kommission die höchsten EU-Richter dazu
auf, vor einem endgültigen Urteil bereits vorläufige Maßnahmen zu
verhängen.

Aus Sicht der EU-Kommission gibt es zwei Knackpunkte: Zum einen
untergrabe das Gesetz zur Disziplinierung von Richtern die
Unabhängigkeit polnischer Richter und stimme nicht mit dem Vorrang
von EU-Recht überein. Zum anderen dürfe die Disziplinarkammer des
obersten polnischen Gerichtshofs nicht weiter tätig sein, da sie
möglicherweise nicht unabhängig sei.

«Ich bin zutiefst besorgt über die fortgesetzten Maßnahmen, die die
Unabhängigkeit der Justiz in Polen untergraben», sagte
Kommissionsvize Vera Jourova am Mittwoch. Der Druck auf polnische
Richter nehme immer weiter zu und ihre Unabhängigkeit werde zunehmend
ausgehöhlt.

Das Gesetz zur Disziplinierung von Richtern ist seit Mitte Februar
2020 in Kraft. Es sieht vor, dass Richter mit Geldstrafen,
Herabstufung oder Entlassung rechnen müssen, wenn sie die
Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, einer
Kammer oder eines Gerichts infrage stellen. Auch dürfen sie sich
nicht politisch betätigen. Jourova hatte bereits davor gewarnt, dass
das Gesetz «unter anderem zur politischen Kontrolle des Inhalts von
Gerichtsentscheidungen verwendet werden» könnte.

Außerdem geht es um die 2018 gegründete Disziplinarkammer, ein
Schlüsselelement der polnischen Reformen. Der EuGH hatte bereits im
April 2020 auf Antrag der EU-Kommission entschieden, dass die Kammer
ihre Arbeit zunächst aussetzen muss. Allein die Gefahr, dass eine
möglicherweise nicht ausreichend unabhängige Kammer
Disziplinarverfahren gegen Richter prüfe, könne die Unabhängigkeit
der betroffenen Richter beeinträchtigen. Die EU-Kommission kritisiert
jedoch, dass die Kammer weiter Entscheidungen treffe, die sich direkt
auf die Berufsausübung von Richtern auswirken - etwa auf ihre
Immunität.

Der EuGH soll nun unter anderem vorläufig entscheiden, dass derlei
Befugnisse der Disziplinarkammer ausgesetzt werden. Auch soll die
Wirkung bereits getroffener Entscheidungen mit Blick auf die
Immunität aufgehoben werden.