EU-Kommission verklagt Polen: Unabhängigkeit von Richtern in Gefahr

31.03.2021 16:01

Die polnischen Justizreformen sorgen in der EU-Kommission seit Jahren
für großen Unmut. Immer wieder ruft die Behörde das Land zum
Einlenken auf. Nun soll sich mal wieder das höchste EU-Gericht
einschalten.

Brüssel (dpa) - Im Streit über die polnischen Justizreformen
verhärten sich die Fronten zwischen der nationalkonservativen
Regierung in Warschau und der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde
sieht die Unabhängigkeit polnischer Richter in Gefahr und verklagt
das Land deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof, wie sie am
Mittwoch mitteilte. Um keine Zeit zu verlieren, rief die Kommission
die höchsten EU-Richter dazu auf, vor einem endgültigen Urteil
bereits vorläufige Maßnahmen zu verhängen.

«Ich bin zutiefst besorgt über die fortgesetzten Maßnahmen, die die
Unabhängigkeit der Justiz in Polen untergraben», sagte
Kommissionsvize Vera Jourova am Mittwoch. Der Druck auf polnische
Richter nehme immer weiter zu und ihre Unabhängigkeit werde zunehmend
ausgehöhlt.

Die Regierung in Warschau zeigte sich davon wenig beeindruckt und
wies das Vorgehen der EU-Kommission zurück. Der Antrag habe weder
eine juristische noch eine faktische Begründung, schrieb Polens
Regierungssprecher Piotr Müller auf Twitter. «Die Regulierung des
Bereichs der Justiz zählt zu den ausschließlich nationalen Domänen,
das ergibt sich aus der polnischen Verfassung und den EU-Verträgen.»
Die polnischen Regelungen wichen nicht von den in der EU
verpflichtenden Standards ab.

Die EU-Kommission sieht das deutlich anders. Ihrer Ansicht nach gibt
es zwei Knackpunkte: Zum einen untergrabe das Gesetz zur
Disziplinierung von Richtern die Unabhängigkeit polnischer Richter
und stimme nicht mit dem Vorrang von EU-Recht überein. Zum anderen
dürfe die Disziplinarkammer des obersten polnischen Gerichtshofs
nicht weiter tätig sein, da sie möglicherweise nicht unabhängig sei.


Das Gesetz zur Disziplinierung von Richtern ist seit Mitte Februar
2020 in Kraft. Es sieht vor, dass Richter mit Geldstrafen,
Herabstufung oder Entlassung rechnen müssen, wenn sie die
Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, einer
Kammer oder eines Gerichts infrage stellen. Auch dürfen sie sich
nicht politisch betätigen. Außerdem geht es um die 2018 gegründete
Disziplinarkammer, ein Schlüsselelement der Reformen. Der EuGH hatte
bereits im April 2020 auf Antrag der EU-Kommission entschieden, dass
die Kammer ihre Arbeit zunächst aussetzen muss. Allein die Gefahr,
dass eine möglicherweise nicht ausreichend unabhängige Kammer
Disziplinarverfahren gegen Richter prüfe, könne die Unabhängigkeit
der betroffenen Richter beeinträchtigen.

Die EU-Kommission kritisiert jedoch, dass die Kammer weiter
Entscheidungen treffe, die sich direkt auf die Berufsausübung von
Richtern auswirken. So könne sie die Immunität von Richtern aufheben
- mit dem Ziel, sie strafrechtlich zu belangen. Auch seien Fragen des
Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit betroffen.

«Es muss für den Gerichtshof sein möglich, sehr schnell zu
entscheiden», sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders am Mittwoch.
So soll der EuGH nun vorläufig bestimmen, dass die fraglichen
Befugnisse der Disziplinarkammer ausgesetzt werden. Auch soll die
Wirkung bereits getroffener Entscheidungen mit Blick auf die
Immunität von Richtern aufgehoben werden. So soll irreparabler
Schaden abgewendet werden.

Ein prominenter Fall in Polen ist der des regierungskritischen
Richters Igor Tuleya, dessen Immunität die Disziplinarkammer im
November aufgehoben hatte. Er darf auch nicht mehr an Verfahren
mitwirken und seine Bezüge werden gekürzt. In Polen genießen Richter

und Staatsanwälte Immunität. Eine strafrechtliche Verfolgung ist nur
möglich, wenn die Immunität zuvor gerichtlich aufgehoben wurde. Die
Staatsanwaltschaft wirft Tuleya Überschreitung seiner Kompetenzen
vor, weil er bei der Urteilsverkündung in einem für die PiS
unangenehmen Verfahren Medienvertreter im Gericht zugelassen hatte.

Doch dies sind nicht die einzigen Punkte, bei denen beide Seiten über
Kreuz liegen. Die für die Überwachung von EU-Recht zuständige
EU-Kommission klagte schon mehrfach vor dem EuGH gegen den Umbau des
polnischen Justizsystems - und bekam in vielen Fällen Recht. Auch
läuft wegen mutmaßlicher Missachtung von EU-Grundwerten ein
Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen Polen, das
allerdings kaum vorankommt. Polen hingegen weist die Bedenken der
EU-Kommission stets von sich und ist nicht zum Einlenken bereit.