Gericht: Weihnachtsmannverkleidung kommunistischer Statue war Protest

06.04.2021 15:06

Straßburg (dpa) - Die Verkleidung einer Statue in Bulgarien als
Weihnachtsmann war nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte keine Beschädigung. Die Verurteilung eines
konservativen Lokalpolitikers für die Tat verstieß gegen sein Recht
auf Meinungsfreiheit, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Bulgarien soll ihm nun etwa 4800 Euro zahlen. (Nummer 10783/14)

2013 war an Weihnachten eine Statue des Mitbegründers der
kommunistischen Partei Bulgariens, Dimitar Blagoew, in Blagoewgrad
angemalt worden - zuvor hatte es politische Proteste gegeben. Blagoew
wird von den Sozialisten als Symbolfigur verehrt. Der Politiker hatte
der Statue anschließend eine Weihnachtsmannmütze aufgesetzt und einen
roten Sack mit dem Wort «Rücktritt» hinzugefügt. Er wurde kurzzeiti
g
festgenommen und musste ein Bußgeld zahlen. Die bulgarische Justiz
warf ihm vor, die Grenze von einem politischen Witz zum Hooliganismus
überschritten zu haben.

Das Menschenrechtsgericht widersprach der Ansicht der bulgarischen
Justiz. Die Statue sei von dem Politiker nicht beschädigt worden.
Seine Tat sei satirischer oder politischer Protest. Meinungsfreiheit
müsse zudem auch für schockierende Botschaften gelten.

Der Europäische Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg
gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sie sich um den Schutz der
Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten.