EuGH bestätigt: Verbot von Fischfang mit Strom bleibt bestehen

15.04.2021 18:00

Mit geringen elektrischen Impulsen werden Fische beim Fangen mit
«Pulsbaumkurren» ins Netz getrieben. Damit wird demnächst Schluss
sein, wie ein Gerichtsurteil bestätigt. Tierschützer fordern weitere
Verbote.

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat das Verbot einer
Fischfangtechnik bestätigt, bei der Fische mit Stromstößen ins Netz
gescheucht werden. Damit wiesen die Richter am Donnerstag eine Klage
der Niederlande ab, die das Fischfang-Verbot mit sogenannten
Pulsbaumkurren kippen wollten. Es bleibt somit dabei, dass in
EU-Gewässern ab Juli nicht mehr mit Pulsbaumkurren gefischt werden
darf. Darauf hatten sich die EU-Staaten und das Europaparlament
bereits 2019 zum Schutz der Meere geeinigt.

Herkömmliche Baumkurren sind Schleppnetze, die über den Meeresboden
gezogen werden und Fischen beziehungsweise Krabben mechanisch
aufscheuchen und fangen. Naturschützer wie der WWF kritisieren, der
Meeresboden werde davon stark belastet und es gebe viel Beifang. Bei
Pulsbaumkarren werden die Tiere durch einen geringen
elektrischen Impuls aufgescheucht. Befürworter von Pulsbaumkurren
argumentieren, diese Methode sei schonender für den Meeresboden und
sorge für weniger Beifang.

Die Niederlande betonen, das Verbot stütze sich nicht auf die besten
verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten, in denen die
Umweltauswirkungen von Pulsbaumkurren mit denen von Baumkurren
verglichen werden.

Der EuGH betonte nun jedoch, dass Gutachten zwar bestimmte Vorteile
von Pulsbaumkurren festgestellt hätten. Dass die Methode keine
negative Umweltauswirkungen habe, stehe aber in keiner der Studien.

In Deutschland haben nach Angaben des für Fischerei zuständigen
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft derzeit elf
Unternehmen beziehungsweise Fangschiffe Lizenzen für den Einsatz von
Pulsbaumkurren. Neun davon fischen Plattfische wie Seezunge oder
Scholle, zwei fangen Nordseekrabben. Ansonsten würden üblicherweise
herkömmliche Baumkurren - also ohne elektischen Impuls - eingesetzt,
teilte ein Sprecher des Ministeriums mit.

Thilo Maack, Meeresbiologe von der
Naturschutzorganisation Greenpeace, begrüßte das Urteil. Der EuGH
bewahre die Meere vor einer der zerstörerischsten Fangmethoden
überhaupt, teilte er mit. Nun brauche es ähnliche Entscheidungen für

alle andere Fangmethoden mit viel Beifang, etwa für die klassische
Baumkurrenfischerei.