Zoll setzt Frachter aus Russland in Rostock fest

02.04.2024 17:08

Seit Anfang März liegt ein Schiff im Seehafen Rostock fest. Zuerst
wegen technischer Probleme, dann aber trat der Zoll auf den Plan. Es
geht um die Ladung - der Frachter kam aus Russland.

Rostock (dpa) - Die Zollbehörden haben im Rostocker Überseehafen
einem aus Russland kommenden Frachter die Weiterfahrt untersagt.
Hintergrund ist die Ladung des Schiffes. «Aufgrund an Bord
befindlicher, durch die EU sanktionierter Güter hat das Schiff vom
Zoll eine Festhalteverfügung erhalten. Das Verlassen des Hafens ist
damit untersagt», teilte das Rostocker Hafen- und Seemannsamt mit.
Die «Ostsee-Zeitung» (OZ) hatte am Dienstag zuvor über die
Festsetzung des Schiffes berichtet.

Der unter der Flagge der Marshall Islands fahrende, 193 Meter lange
Frachter lief den Angaben zufolge am 4. März wegen technischer
Probleme am Propeller zur Reparatur in den Rostocker Hafen ein. Der
Schaden sei vermutlich durch eine Eisfahrt verursacht worden, so die
Behörde weiter.

Das zuständige Hauptzollamt Stralsund wies darauf hin, dass die
Schiffsladung, wie alle in die EU verbrachten Waren, der
zollamtlichen Überwachung unterliege. In diesem Rahmen werde
insbesondere die Einhaltung der Beschränkungen des
Außenwirtschaftsverkehrs, unter anderem auch die Sanktionen gegenüber
Russland geprüft. Im konkreten Falle dauerten die Ermittlungen noch
an. Details zur Ladung nannte der Zoll nicht.

Nach Recherchen der «Ostsee-Zeitung» war das Schiff auf dem Weg in
die USA und unter anderem mit Birkenholz und auch angereichertem Uran
für US-Atomkraftwerke beladen. Diese Information sei von mehreren
Quellen bestätigt wurden, schrieb die Zeitung. Der Gesamtwert der
Fracht belaufe sich auf rund 40 Millionen Euro. Das betroffene Schiff
wird in der Flotte eine Reederei aufgeführt, die Niederlassungen und
Büros unter anderem in Kanada, den USA, Russland (St. Petersburg) und
der Ukraine (Odessa) betreibt. 

Die EU verhängte als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die
Ukraine massive Sanktionen gegen Russland, für Uran gibt es aber kein
EU-Einfuhrverbot. Die restriktiven Maßnahmen gelten für insgesamt
mehr als 1700 Personen und über 400 Einrichtungen. Nicht eingeführt

werden dürfen etwa Stahl, Stahlerzeugnisse und Eisen, Gold und
Diamanten, einschließlich Schmuck, Zement, Asphalt, Holz, Papier,
synthetischer Kautschuk und Kunststoffe.