Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über Klimaklagen

08.04.2024 17:30

Straßburg (dpa) - Verletzt ein Staat Menschenrechte, wenn er nicht
genügend gegen den Klimawandel tut? Zu dieser Frage spricht der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in
Straßburg (10.30 Uhr) gleich drei Urteile. Geklagt haben sowohl
mehrere Jugendliche aus Portugal als auch Seniorinnen aus der Schweiz
und ein französischer Bürgermeister. Dass die Klagen vor der Großen
Kammer verhandelt wurden, spricht dafür, dass die Richter den
Verfahren besondere Bedeutung beimessen.

Die jungen Kläger aus Portugal werfen über 30 europäischen Staaten -

darunter auch Deutschland - vor, die Klimakrise verschärft und damit
die Zukunft ihrer Generationen gefährdet zu haben. Wenn sie Recht
bekommen, könnte der EGMR die Regierungen der EU-Mitgliedsländer und
der mitangeklagten Staaten Norwegen, Russland, Türkei, Schweiz und
Großbritannien auffordern, strengere Klimaziele zu beschließen und
einzuhalten.

Die von Greenpeace initiierte Gruppe älterer Frauen aus der Schweiz
will erreichen, dass die Alpenrepublik seine Treibhausgasemissionen
stärker reduzieren muss. Die sogenannten Klimaseniorinnen geben an,
dass sie durch mangelnde Klimaschutzmaßnahmen in ihren Rechten auf
Leben sowie Privat- und Familienleben verletzt werden. Ältere Frauen
seien durch extreme Hitzewellen besonders stark gefährdet.

Im dritten Verfahren geht es um die Klage eines ehemaligen
französischen Bürgermeisters. Er macht geltend, dass Frankreich keine
ausreichenden Maßnahmen zur Verhinderung des Klimawandels ergriffen
hat. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im
französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU
unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in
den 46 Mitgliedstaaten ein.