Bericht: Trotz neuer EU-Vorgaben geht Handel mit Elfenbein weiter

11.04.2024 07:00

Seit Januar 2022 gelten in der EU neue Leitlinien zur Beschränkung
des Elfenbeinhandels. Obwohl die Ein- und Ausfuhr dadurch erheblich
beschränkt wurde, wird Elfenbein online weiter angeboten.

Hamburg (dpa) - Trotz neuer EU-Vorgaben geht der Handel mit Elfenbein
in der EU weiter. Das geht aus einem Bericht hervor, den das
unabhängige Forschungsunternehmen MK Wildlife Consultancy im Auftrag
der Tier- und Artenschutzorganisation IFAW (International Fund for
Animal Welfare) erstellt hat. Analysiert wurde darin die Menge an
Elfenbein, die auf Online-Plattformen in sieben EU-Mitgliedstaaten
angeboten wird: Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Portugal,
die Niederlande und Spanien, wie die Organisation mitteilte. 

Seit 2022 ist der Handel mit unbearbeitetem und verarbeitetem
Elfenbein in der EU erheblich eingeschränkt, mit sehr begrenzten
Ausnahmen für Antiquitäten und Musikinstrumente. «Die Ergebnisse der

Untersuchung zeigen, dass in der EU immer noch erhebliche Mengen an
Elfenbein online angeboten werden», sagte Robert Kless, IFAW
Regionalvertreter Deutschland & Europa. In nur 23 Tagen wurden 1330
Elfenbein- und mutmaßliche Elfenbeinartikel in 831 Anzeigen auf 49
Online-Marktplätzen und Auktionshaus-Websites zum Verkauf angeboten. 

«Für keines der 32 gefundenen Exemplare aus unbearbeitetem Elfenbein
war dem Angebot ein Legalitätsnachweis beigefügt», sagte Kless. Dies

lege den Verdacht des illegalen Handels nahe, da die kommerzielle
Einfuhr, der Binnenhandel und die Ausfuhr von rohem
Elefantenelfenbein aus der EU nur für sehr strenge Ausnahmen mit
Legalitätsnachweis erlaubt sind. Dieser wurde für nur 10 Prozent der
Exemplare aus verarbeitetem Elfenbein und mutmaßlich verarbeitetem
Elfenbein erbracht. 

«Der Online-Handel geht weiter und wir müssen alle Beteiligten
auffordern, da genauer und besser hinzusehen, um sicherzustellen,
dass die neuen Vorgaben auch eingehalten werden», sagte Kless.
Besonders gehe es darum, noch bestehende Schlupflöcher zu schließen.
So fehle für Anbieter die Verpflichtung, dem Online-Angebot einen
betreffenden Legalitätsnachweis beizufügen.