BUND: Grundschleppnetze zerstören Hälfte der deutschen Schutzgebiete

16.04.2024 13:15

Naturschützer kritisieren schon lange die Fischerei mit
Grundschleppnetzen. Auch in Meeresschutzgebieten war die Fangmethode
gängige Praxis - und sorgte laut einer Studie für weitreichende
Schäden.

Bremen (dpa) - Grundschleppnetze haben nach einer Studie der
Naturschutzorganisation BUND mehr als die Hälfte
der Meeresschutzgebiete in Deutschland zerstört. In den vergangenen
neun Jahren zog die Fangmethode demnach 53 Prozent der Schutzgebiete
der deutschen Nord- und Ostsee in Mitleidenschaft. Das Ausmaß der
Zerstörung sei erschreckend, betonte BUND-Vorsitzender Olaf Bandt am
Dienstag. «Die Fischerei mit Grundschleppnetzen zählt zu den größte
n
Bedrohungen für die marine Artenvielfalt und ist unserer Auffassung
nach nicht mit den Schutzzielen vereinbar.»

Grundschleppnetze sind Fanggeräte, die etwa von einem Kutter
geschleppt werden und für das Fischen beispielsweise von Schollen
oder Krabben am Meeresboden oder in Bodennähe konzipiert sind.
Meeresschützer kritisieren die Fangmethode, da sie unter anderem den
Meeresboden und dort lebende Organismen schädigt. 

Laut Studie wurde von Januar 2015 bis Ende Juni 2023 mehr als 730 000
Stunden mit Grundschleppnetzen in den deutschen Meeresschutzgebieten
gefischt. Besonders gravierend seien die Zerstörungen in den
Nationalparks im Wattenmeer vor Schleswig-Holstein und Niedersachsen
sowie im Sylter Außenriff. Aber auch die Doggerbank, eine große
überspülte Sandbank weit draußen in der Nordsee, sei mit 92 Prozent
fast vollständig in Mitleidenschaft gezogen worden. 

Die Fangmethode ist in den Meeresschutzgebieten Borkum Riffgrund und
Sylter Außenriff seit vergangenem Jahr ganz oder teilweise untersagt.
Für die Doggerbank gibt es bislang keine Restriktionen. Der BUND
dringt auch dort auf ein Verbot für die Fischerei mit
Grundschleppnetzen. Die Organisation legte zuletzt Widerspruch gegen
eine Fangerlaubnis für die deutsche Fischereiflotte ein, die den Fang
mit Grundschleppnetzen für die Doggerbank nicht ausschließt.

Im vergangenen Jahr hatte der BUND ein Rechtsgutachten vorgelegt,
wonach die Fischerei mit Grundschleppnetzen in der Doggerbank nicht
mit den Erhaltungszielen vereinbar sei - auch, da es bislang keine
Verträglichkeitsprüfung vor der Erteilung von Fangerlaubnissen gab.
Ohne diese Verträglichkeitsprüfung ist aus Sicht der Naturschützer
auch die Fangerlaubnis für 2024 rechtswidrig. Eine Antwort auf den
Widerspruch steht noch aus.