EU-Gericht: «Pablo Escobar» darf nicht als Marke eingetragen werden

17.04.2024 10:38

Luxemburg (dpa) - Der Name des berüchtigten Drogenbosses «Pablo
Escobar» darf in der EU nicht als Name für Waren oder
Dienstleistungen eingetragen werden. Man verbinde den Namen mit
Drogenhandel, Verbrechen und Leid, entschied das Gericht der EU am
Mittwoch in Luxemburg. 

Die Escobar-Gesellschaft mit Sitz in Puerto Rico wollte beim Amt der
EU für geistiges Eigentum (EUIPO) den Begriff «Pablo Escobar» für e
in
breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen als Marke eintragen
lassen. Das Amt lehnte den Antrag ab: Das verstoße gegen die guten
Sitten. Der 1993 verstorbene Escobar gilt als gefürchtetster
Drogenbaron Kolumbiens. Er gründete das Medellín-Kartell, verdiente
Milliarden mit dem Kokain-Schmuggel in die USA und soll für den Tod
Tausender Menschen verantwortlich sein. 

Das Unternehmen klagte vor dem Gericht der EU auf Eintragung der
Marke - und verlor nun. Escobar werde größtenteils nicht mit seinen
guten Taten zugunsten der Armen in Kolumbien in Verbindung gebracht,
entschieden die Richter. Daher verstoße die Anmeldung gegen die
moralischen Werte und Normen. Zwar sei Escobar nie strafrechtlich
verurteilt worden. Er werde aber als ein Symbol des organisierten
Verbrechens wahrgenommen, das für zahlreiche Verbrechen
verantwortlich sei. Deswegen verstoße es auch nicht gegen die
Unschuldsvermutung, wenn die Marke nicht eingetragen werde. 

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem
EuGH, vorgegangen werden.