EU-Aktionsplan zu Meeresschutz: Bundesregierung will Fahrplan vorlegen

18.04.2024 07:00

Um Fischerei nachhaltiger zu machen und Meere zu schützen, hat die
EU-Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen zu treffen.
Die Bundesregierung will dafür nun Vorschläge einreichen.

Berlin/Brüssel (dpa) - Für den von der EU-Kommission initiierten
Aktionsplan zum Meeresschutz und einer nachhaltigeren Fischerei will
die Bundesregierung in den kommenden Tagen Vorschläge für deutsche
Maßnahmen nach Brüssel melden. Ein zwischen den Ministerien für
Landwirtschaft und Umwelt abgestimmter Maßnahmenkatalog solle in
Kürze vorgelegt werden, teilte ein Sprecher des
Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur mit. Der Katalog wird demnach Maßnahmen zur
Beifangvermeidung, zu geschützten Arten, dem Schutz des Meeresbodens
sowie zu Forschung und Innovation enthalten. Einzelheiten wurden
nicht genannt. 

Die EU-Kommission möchte, dass die Fischerei in ganz Europa
nachhaltiger wird. Nach der EU-Biodiversitätsstrategie sollen bis
2030 mindestens 30 Prozent der EU-Gewässer unter Schutz gestellt
werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte die Kommission im
vergangenen Jahr einen Plan vorgelegt. Darin werden die
EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen - unter
anderem soll die Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten,
also etwa in Nationalparks und Natura-2000-Gebieten, bis 2030
schrittweise eingestellt werden. Erste Maßnahmen oder Vorschläge
sollten bereits bis Ende März 2024 feststehen.

Allerdings ist der EU-Aktionsplan kein Gesetzesvorhaben. Die
Kommission teilte nach Bekanntwerden des Planes im vergangenen
Frühjahr auf Nachfrage mit, sie schlage einen Austausch zwischen
Fischerei und Behörden auf regionaler und nationaler Ebene vor. 

Der deutsche Fahrplan umfasse bestehende Maßnahmen, beispielsweise
zur Fischerei in deutschen Meeresschutzgebieten, sowie laufende und
geplante Forschungsprojekte, teilte das für Fischerei zuständige
Bundeslandwirtschaftsministerium mit. Außerdem seien weitere
«zielgerichtete und ausgewogene Vorhaben» in Meeresschutzgebieten
enthalten. «Es gilt nun, diese konkret zu entwickeln und in den
zuständigen Regionalgruppen abzustimmen», teilte der Sprecher mit. 

Vor allem das geplante Verbot von Grundschleppnetzen war bei Fischern
an der deutschen Nordseeküste zuletzt auf deutliche Kritik und
Proteste gestoßen. Sie sehen bei einem Verbot der Fangmethode ihre
Existenz in Gefahr. Grundschleppnetze sind Fanggeräte, die etwa von
einem Kutter geschleppt werden und für das Fischen von Krabben am
Meeresboden oder in Bodennähe konzipiert sind. Meeresschützer
kritisieren die Methode, da sie unter anderem den Meeresboden und
dort lebende Organismen schädigt. 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte mit, die Bundesregierung
wolle für jedes Meeresschutzgebiet prüfen, inwieweit weitere
Maßnahmen zum Schutz des Bodens notwendig seien. Dies werde in dem
Fahrplan an die EU-Kommission zugesichert. «Klar ist, dass wir
bessere Regelungen für grundberührende Fischerei brauchen», teilte
der Ministeriumssprecher weiter mit. Dabei seien auch die
berechtigten Interessen einer nachhaltigen Fischerei zu
berücksichtigen.