35 Parteien und politische Vereinigungen zur Europawahl zugelassen

18.04.2024 17:33

Wiesbaden (dpa) - Zur Europawahl am 9. Juni sind in Deutschland 35
Parteien und sonstige politische Vereinigungen zugelassen. Sie treten
mit gemeinsamen Listen bundesweit an oder wie etwa die CSU in Bayern
mit Listen für nur ein Bundesland. Dies hat am Donnerstag der
Bundeswahlausschuss nach einer öffentlichen Sitzung in Wiesbaden
mitgeteilt. Dabei befasste sich das Gremium mit sieben Beschwerden
von Kleinparteien gegen eine vorherige Zurückweisung - wovon eine
Eingabe erfolgreich war: Die Partei der Humanisten nimmt nun mit 21
Bewerbern an der Abstimmung teil.

Der Bundeswahlausschuss besteht aus der Bundeswahlleiterin Ruth Brand
als Vorsitzende sowie acht Beisitzern und zwei Richtern des
Bundesverwaltungsgerichts. Die Beisitzer werden auf Vorschlag der
Parteien von der Bundeswahlleiterin berufen.

Im Juni werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments
gewählt, 15 mehr als bei der letzten Wahl. 96 davon werden aus
Deutschland kommen. Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei
Europawahlen keine Wahlkreise, Wahlgebiet ist Deutschland. Die Wahl
wird von nationalen politischen Parteien bestritten. Die Abgeordneten
des Europäischen Parlaments schließen sich aber zumeist
länderübergreifenden Gruppierungen an.