Regeln gegen Geldwäsche: EU-Parlament nickt Bargeldobergrenze ab

24.04.2024 19:09

Straßburg (dpa) - Das EU-Parlament hat den Weg für schärfere Regeln
gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung frei gemacht. Die
Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Straßburg unter anderem für eine
Bargeldobergrenze von 10 000 Euro in der EU. Die nationalen
Regierungen können den Angaben zufolge allerdings auch eine
niedrigere Höchstgrenze festlegen.

In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit
Scheinen und Münzen. Wer Beträge über 10 000 Euro bar bezahlen will,

muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der
Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und
aufzubewahren. 

Die geplanten neuen Gesetze geben außerdem den
Finanzermittlungsstellen - in Deutschland beim Zoll angesiedelt -
mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen
auszusetzen.

Neben Banken und Casinos müssen künftig auch Händler von Luxusgüter
n
sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre
Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewisse
n
Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten verpflichtet
werden, Transaktionen zu überwachen.

Zur Überwachung der Regeln ist in Frankfurt eine neue Behörde
geplant, die «Anti-Money Laundering Authority» (AMLA). Sie soll unter
anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und
unterstützen.

Die Vorhaben müssen von den EU-Staaten noch bestätigt werden. Das
gilt aber als Formsache.