Assoziierung

Ein besonders enges wirtschaftliches Kooperationsverhältnis

Die Assoziierung ist ein besonders enges wirtschaftliches Kooperationsverhältnis zwischen Staaten, die nicht der EU angehören (Drittstaaten) und der Europäischen Union. Ziel ist ein möglichst ungehinderter Handel und die Abschaffung der Beschränkungen im Warenverkehr. Neuere Assoziierungsabkommen beinhalten oft auch Regelungen zum politischen Dialog und zur engen Zusammenarbeit in Kultur, Wissenschaft und Bildung.

Die Assoziierung geht zwar über rein handelspolitische Vereinbarungen hinaus, bedeutet jedoch keine volle Beteiligung und kein Stimmrecht in den EU-Entscheidungsgremien. Eine Assoziierung begründet grundsätzlich auch keinen Anspruch auf eine EU-Mitgliedschaft. In den mit den Reformstaaten in Mittel- und Osteuropa geschlossenen Europa-Abkommen bekannte sich die EU jedoch zum Ziel des Beitritts dieser Länder.

Die Assoziierungsabkommen der EU können sehr verschiedene Zielrichtungen haben:

Für Griechenland war der Assoziierungsvertrag von 1961 die Vorstufe zum Beitritt (1981). Er zielte auf die wirtschaftliche Annäherung des Landes an die EU. Ein weiteres Assoziierungsabkommen, das den späteren Beitritt in Aussicht stellt, wurde 1964 mit der Türkei abgeschlossen. Im Falle von Malta und Zypern sollten die Assoziierungsabkommen Anfang der 70er Jahre zunächst eine Zollunion ermöglichen. Aus heutiger Sicht erleichterten sie den späteren Beitritt dieser Staaten.

Die Europa-Abkommen mit Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Bulgarien, Rumänien, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen gingen weit über die rein wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit hinaus. Ausdrücklich wurde als Ziel die EU-Mitgliedschaft der assoziierten Partner genannt. Erstmals waren auch der politische Dialog und die kulturelle Zusammenarbeit Bestandteile von EU-Assoziierungsverträgen. Darüber hinaus sahen die Abkommen eine stufenweise Errichtung von Freihandelszonen innerhalb von zehn Jahren. Durch einen „strukturierten Dialog“ sollten die assoziierten Staaten auf den Beitritt zur Europäischen Union, insbesondere zum europäischen Binnenmarkt, vorbereitet werden. Dazu trafen sich die Fachminister der Mitgliedstaaten regelmäßig mit ihren jeweiligen Ressortkollegen aus den Reformstaaten Mittel- und Osteuropas. Auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Innen- und Justizpolitik der Europäischen Union waren Gegenstand der Zusammenarbeit.

Besondere Beziehungen mit der EU begründen auch die Assoziierungsabkommen mit den Mittelmeerdrittländern im Rahmen der Partnerschaft "Europa-Mittelmeer". Sie sehen ähnliche Vereinbarungen vor wie die Europa-Abkommen, enthalten aber keine Beitrittsperspektive. Abgeschlossen sind Assoziierungsabkommen inzwischen mit Tunesien, Israel, Marokko, Jordanien, Ägypten und Algerien. Mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation hat die EU ein Interimsassoziationsabkommen geschlossen. Mit Syrien und Libanon laufen Verhandlungen, weitere Länder des Mittelmeerraumes werden folgen.

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen hat die EU mit Russland, der Ukraine, Belorussland, Moldawien, Kasachstan, Kirgisistan, Georgien, Armenien und Aserbaidschan geschlossen. Mit Usbekistan gibt es ein Interimsabkommen. Diese Abkommen sind keine Assoziierungsverträge. Sie sehen aber einen institutionalisierten politischen Dialog vor. Den betroffenen Ländern werden beim Handel keine weiterreichenderen Zugeständnisse eingeräumt als anderen Drittstaaten.

Dieses Partnerschafts- und Kooperationsabkommen wurden zum Teil mit der 2004 eingeführten EU-Nachbarschaftspolitik weiterentwickelt. Im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik arbeitet die EU mit Armenien, Aserbaidschan, Belorussland, Georgien, Moldawien und der Ukraine zusammen. Mit Russland besteht eine besondere nicht immer einfache strategische Partnerschaft.

Die EU-Nachbarschaftspolitik widmet sich aber nicht nur den europäischen Staaten, sondern auch den Mittelmeeranrainern (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästinensische Behörde, Syrien und Tunesien). Sie entwickelt damit den 1995 begonnen Barcelona-Prozess weiter. 2007 schlug der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy eine Mittelmeer-Union vor und löste damit eine Diskussion aus, wie die Zukunft der EU-Nachbarschaftspolitik in Europa und am Mittelmeer aussehen kann.

Die Abkommen Jaunde I und II (1964 und 1971), die vier Lomé-Abkommen seit 1975 sowie das Abkommen von Cotonou 2000, 2005 mit inzwischen 71 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) haben einen entwicklungspolitischen Hintergrund. Anlass für den Abschluss dieser Abkommen war die Einführung des gemeinsamen Außenzolls der EG-Staaten. Durch die Abkommen konnten Störungen der traditionell engen Wirtschaftsbeziehungen mit diesen Ländern verhindert werden.

Das Abkommen von Cotonou
Im Februar 2000 konnten die Verhandlungen über das neue Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten in der Nachfolge von vier Lomé-Abkommen erfolgreich abgeschlossen werden. Gerade nach der gescheiterten WTO-Konferenz in Seattle im Dezember 1999 war dies ein wichtiges Signal. Das Abkommen ist nach der Hauptstadt Benins Cotonou benannt. Wichtige Elemente

Menschenrechte: Die Wahrung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit sind wesentliche Elemente des Abkommens. Die EU kann die Zusammenarbeit mit Ländern unterbrechen, wo diese Prinzipien anhaltend verletzt werden.

Verantwortliche Regierungsführung: Das Prinzip der verantwortlichen Regierungsführung (Good Governance) ist ein fundamentales Element im Vertrag. Ziel ist, Korruption zu vermeiden und zu verhindern, und zwar nicht nur bei der Verwendung von Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), sondern ebenso bei anderen öffentlichen Geldern.

Armutsbekämpfung ist Kernziel des neuen Abkommens im Einklang mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und einer schrittweisen Eingliederung der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft.

Veränderte Handelsregelungen: Bei der Neuausrichtung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten wurden die Regeln der WTO und Entwicklungsorientierung miteinander verknüpft: Die AKP-Staaten können nun eine längere Übergangsfrist bis zur vollen Öffnung ihrer Märkte in Anspruch nehmen.

Finanzausstattung des EEF: Die Finanzierung wird flexibler und effizienter. Der 9. EEF wurde für den Zeitraum 2000 bis 2005 mit einem Gesamtbetrag von bis zu 13,8 Milliarden Euro ausgestattet (der deutsche Beitragsschlüssel bleibt unverändert bei 23,36 Prozent).

weitere Informationen zu Cotonou
 


2005: EU und AKP-Staaten erneuern ihr strategisches Abkommen
Die EU hat ihr strategisches Abkommen mit den benachteiligten Ländern aus Afrika, der Karibik und des Pazifikraums (AKP) im Jahr 2005 erneuert. Dieser auf 20 Jahre angelegte Vertrag legt den Rahmen der Beziehungen zwischen EU und 76 AKP-Ländern fest und muss alle fünf Jahre angepasst werden. Hauptziel bleibt die Verringerung der Armut.

Das Abkommen enthält jetzt auch einen politischen Teil. Auf Wunsch der EU kamen die Zusammenarbeit im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen dazu. Es gibt ebenfalls eine Klausel zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Die EU setzt auf einen politischen Dialog, um Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu sichern.

Das erneuerte Abkommen muss noch von den Beteiligten ratifiziert werden. Folgende Faktoren wie Inflation, Wachstum und der Effekt der EU-Erweiterung um zehn bzw. zwölf Länder sind angepasst worden. Von 2000 bis 2006 gibt die Gemeinschaft 14,2 Milliarden Euro für Entwicklungshilfe aus.