EU-Gericht: Marktmissbrauch bei Clearstream

09.09.2009 13:57

Luxemburg/Brüssel (dpa) - Die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream
hat ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Dieses Urteil
fällte das EU-Gericht in erster Instanz (EuG) am Mittwoch in
Luxemburg. Damit wurde eine Klage des Wertpapierverrechners
Clearstream gegen eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr
2004 zurückgewiesen. Die EU-Kommission teilte in Brüssel mit, sie
begrüße die Entscheidung des Gerichts.

«Wir werden das nun gründlich prüfen und gegebenenfalls Berufung
dagegen einlegen», sagte ein Sprecher von Clearstream der Finanz-
Nachrichtenagentur dpa-AFX. Zwei Monate haben die beteiligten
Parteien Zeit, in Berufung zu gehen. Das EuG ist ein eigenständiges
Gericht, das Teil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist und gegen
dessen Urteil beim Gerichtshof Rechtsmittel eingelegt werden können.

In dem Rechtsstreit von 2004 hatte die Clearinggesellschaft
Euroclear Clearstream vorgeworfen, ihr den Zugang zu ihrem System
verweigert und zudem überhöhte Gebühren verlangt zu haben. Die EU-
Kommission hatte Euroclear Recht gegeben, woraufhin Clearstream
Berufung einlegte.
dpa pjd xxfx n1 aj