Gericht: EZB-Beschäftigte bekommen Elterngeld

22.10.2009 16:40

Frankfurt/Main (dpa) - Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank
(EZB) haben ein Recht auf Elterngeld. Das hat das Sozialgericht
Frankfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden
(Az.: S 22 EG 6/09). Geklagt hatte die Mutter eines einjährigen
Mädchens. Die Erziehungskasse hatte der 32 alten Frau das Geld
verweigert. Begründung: Aufgrund eines Abkommens zwischen der EZB und
der Bundesrepublik gelte für die Mutter nicht das deutsche Arbeits-
und Sozialrecht.

Die Richter sahen dies anders. Sie befanden, Elterngeld solle
während der ersten Zeit der Kindererziehung unterstützen;
Beschäftigungsbedingungen spielten dabei keine Rolle. Gegen das
Urteil ist Berufung beim Landessozialgericht in Darmstadt möglich.
Auch beim Europäischen Patentamt in München hatten Eltern erfolgreich
Erziehungsgeld eingeklagt.

(Internet: www.lareda.hessenrecht.hessen.de)
[Sozialgericht]: Gutleutstraße 136
dpa hi yyhe n1 as