Urteil über deutsches Flugverbot für Zürich
09.09.2010 03:05
Luxemburg (dpa/lsw) - Im Streit um nächtliche Flugbeschränkungen
deutscher Behörden für den Flughafen Zürich spricht das EU-Gericht
erster Instanz heute (Donnerstag/10.00) in Luxemburg ein Urteil. Das
Gericht entscheidet über eine Klage der Schweiz gegen die
EU-Kommission. Die Kommission hätte das sogenannte deutsche
Nachtflugverbot nicht hinnehmen dürfen. Die deutschen
Beschränkungen verstießen gegen das Luftverkehrsabkommen, das Bern
mit der EU geschlossen habe. Das deutsche Luftfahrtbundesamt hatte
Anfang 2003 angeordnet, dass Flugzeuge im Landeanflug auf Zürich
abends, nachts und am frühen Morgen nicht mehr über deutsches Gebiet
fliegen dürfen.
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## Orte
- [Europ. Gerichtshof](Rue du Fort Niedergruenewald, 2925 Luxemburg)
