EU-Gericht: Deutsches Flugverbot rechtens
09.09.2010 09:58
Luxemburg (dpa) - Nächtliche Flugbeschränkungen deutscher Beh
örden
für den Flughafen Zürich widersprechen nicht dem EU-Recht. Dies hat
das EU-Gericht erster Instanz am Donnerstag in Luxemburg entschieden.
Es wies eine Klage der schweizerischen Regierung gegen die EU-
Kommission ab. Deutschland hatte 2003 angeordnet, dass Flugzeuge im
Anflug auf Zürich nachts nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen
dürfen. Die Schweiz sah darin einen Verstoß gegen ein
Luftverkehrsabkommen zwischen Bern und der Europäischen Union. Das
Gericht entschied, die deutschen Maßnahmen seien angemessen und
widersprächen nicht dem Luftverkehrsabkommen.
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- [Europäischer Gerichtshof](Rue du Fort Niedergruenewald, 2925
Luxemburg)
