Verspätung: Fernbus-Reisende haben Anspruch auf Entschädigung
01.12.2010 15:27
Brüssel (dpa) - Wer mit einem Reisebus in Europa unterwegs ist,
hat bei Verspätungen künftig Anspruch auf eine Entschädigung. Darauf
haben sich am Mittwoch das Europaparlament und der EU-Ministerrat in
Brüssel geeinigt. Bustouristen bekommen somit die gleichen Rechte wie
Bahnreisende und Flugpassagiere.
Die Regelung gilt allerdings nur für Reisende, die auf einer
Fernstrecke von mehr als 250 Kilometern unterwegs sind - nicht aber
auf kürzeren Strecken oder im innerstädtischen Busverkehr.
Weiterreichende Forderungen der Europa-Parlamentarier wurden von den
Mitgliedsstaaten abgelehnt. Den Kompromiss müssen das EU-Parlament
und der Ministerrat noch akzeptieren, dies gilt aber als Formalie.
Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden, Überbuchungen oder
Absage der Fahrt muss das Busunternehmen 50 Prozent des Ticketpreises
erstatten. Gestrandete Passagiere haben Anrecht auf ein Hotelzimmer.
Bei Busunfällen werden die Unternehmen verpflichtet, Verletzte und
Angehörige von Opfern angemessen zu entschädigen. Neue Busbahnhöfe
müssen zudem behindertengerecht gebaut werden.
Die Grünen im Europaparlament kritisierten, dass den
Busunternehmen zu viele Schlupflöcher gewährt würden. Für kürzere
Strecken gelte die Entschädigungsregelung nicht, bei extremen
Wetterbedingungen würden die Fahrgastrechte ausgesetzt und Behinderte
hätten keinen Anspruch auf Hilfe.
# dpa-Notizblock
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