Zweckverband kritisiert Entscheidung der EU-Kommission

26.04.2012 20:01

Hat der Zweckverband Tierkörperbeseitigung zu Unrecht staatliche
Gelder erhalten? Nein, sagt der Verband - und wendet sich gegen die
Forderung der EU-Kommission, dass er rund 30 Millionen Euro an
Beihilfen zurückzahlen soll.

Rivenich (dpa/lrs) - Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung hat
die Entscheidung der EU-Kommission kritisiert, dass Deutschland vom
Verband Beihilfen von rund 30 Millionen Euro zurückfordern soll. Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe entschieden, dass bestimmte
Kosten, die zur Beherrschung von Seuchenfällen erforderlich seien,
von der Allgemeinheit getragen werden müssten, teilte der
Zweckverband am Donnerstag in Rivenich mit. Falls die Entscheidung
der EU-Kommission Bestand habe, stelle dies alle Zweckverbände und
öffentlichen Gesellschaften sowie die bislang zulässige Finanzierung
durch Umlagen infrage und belaste die Gebührenzahler zusätzlich.

Im Zweckverband sind alle Landkreise und kreisfreien Städte in
Rheinland-Pfalz und im Saarland zusammengeschlossen, außerdem die
hessischen Kreise Rheingau-Taunus und Limburg-Weilburg. Er entsorgt
jährlich rund 85 000 Tonnen Tierkörper und tierische Abfälle, wozu er

nach eigener Darstellung per Gesetz verpflichtet ist. Außerdem hat er
nach eigenen Angaben wegen einer EU-Richtlinie die Aufgabe, für den
Fall von Tierseuchen Reservekapazitäten vorzuhalten, damit die
Kadaver dann richtig entsorgt werden können. Deshalb erhält er nach
eigenen Angaben von den Kommunen eine jährliche Umlage von 1,7
Millionen Euro.

Die EU-Kommission hatte dem Zweckverband am Mittwoch vorgeworfen,
er nutze die staatlichen Beihilfen, um seine Dienste zu nicht
kostendeckenden Preisen anzubieten. Er erhalte von seinen Mitgliedern
jährlich rund 2,25 Millionen Euro zum Ausgleich für seine Verluste.
Aus der Sicht Deutschlands und des Bundesverwaltungsgerichts sei das
gerechtfertigt, da mit dem Geld eine gemeinwirtschaftliche Aufgabe -
die Bereitstellung von Reservekapazitäten - ausgeglichen werde.

Nach Ansicht der Kommission entstünden dem Zweckverband
hinsichtlich dieser Kapazitäten aber gar keine zusätzlichen Kosten,
weil er in Krisenzeiten auf normalerweise nicht genutzte Kapazitäten
zurückgreifen könne. Die Zahlungen verschafften ihm deshalb einen
ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern.
Und die Kosten für die Beseitigung der Tiere müssten von den
Verursachern getragen werden, also von Landwirten und Schlachthöfen.

Der Zweckverband erklärte dagegen, er finanziere sich über
Gebühren der Schlachtbetriebe und Metzgereien sowie über Zahlungen
für verendete Tiere und Produkterlöse aus dem Verkauf von Mehlen und
Fetten. «Diese Entgelte sind insgesamt kostendeckend und belasten
nicht die Gebietskörperschaften als Mitglieder des Zweckverbandes»,
hieß es in der Mitteilung. Er wies die Darstellung zurück, dass die
Umlagezahlungen der Verbandsmitglieder mit einer aggressiven
Preispolitik einhergingen.

# dpa-Notizblock

## Internet
- [Mitteilung EU-Kommission] (http://dpaq.de/6u0HV)

## Orte
- [Zweckverband Tierkörperbeseitigung](Zweckverband
Tierkörperbeseitigung, Am Orschbach, 54518 Rivenich)