EU-Parlament stoppt Rückwurf von Beifang in der Fischerei
06.02.2013 16:38
Das EU-Parlament hat eine wichtige Entscheidung getroffen, um die
Überfischung zu stoppen. Von 2014 an dürfen Fischer den sogenannten
Beifang wie zu kleine oder nicht handelbare Fische nicht mehr ins
Meer zurückwerfen. Nun müssen die Fangmethoden verändert werden.
Schwerin (dpa/mv) - Fischer dürfen von 2014 an ihren Beifang wie
kleine Heringe, Makrelen und Blaue Wittlinge nicht mehr in die Ostsee
zurückwerfen. Das hat das Europäische Parlament in Straßburg am
Mittwoch entschieden, wie Mecklenburg-Vorpommerns Europaabgeordneter
Werner Kuhn (CDU) mitteilte. Derzeit werde fast ein Viertel der
gefangenen Fische (1,9 Millionen Tonnen pro Jahr) aus europäischen
Gewässern tot oder lebendig zurückgeworfen, weil die Fische keinen
Handelswert haben oder auch um Quoten einzuhalten.
Kuhn sagte, er habe gefordert, das Verbot erst 2015 oder 2016 in
Kraft zu setzen. «Denn um das Rückwurfverbot umsetzen zu können,
müssen die Fischer die Möglichkeit haben, selektives Fanggerät
anschaffen und erproben zu können», sagte er. Dafür brauchten sie
Förderung. Außerdem sollten die Managementpläne der verschiedenen
Fischarten berücksichtigt werden.
Mit dem Rückwurfverbot soll laut Kuhn gesichert werden, dass
Fischfang und Aquakultur langfristig ökologisch nachhaltig betrieben
werden. Das Verbot soll von 2014 an schrittweise nach einem Zeitplan
eingeführt werden, der jeweils für die einzelnen Fanggebiete und
Fischarten gilt. Bis 2020 sollen sich die stark verringerten
Fischbestände wieder erholt haben.
Die umweltpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion in
Mecklenburg-Vorpommern, Ursula Karlowski, hofft, dass sich mit der
neuen Regelung selektivere Fischfangmethoden durchsetzen. «Dann
erfahren wir endlich, welche Arten in welcher Menge unbeabsichtigt
mitgefangen und zumeist mit getötet werden», sagte sie. Ein wichtiger
Schritt sei auch die schrittweise Einführung einer Anrechnung der
Beifänge auf die Fischfangquoten. Künftig müssten die Fänge samt
Beifang dokumentiert, an Land gebracht und zu sinnvollen Produkten
verarbeitet werden.
Der Geschäftsführer des Deutschen Fischerei-Verbands, Peter
Breckling, sagte, das Problem werde nur verschoben, wenn Beifang zwar
angelandet werden muss, aber nicht verarbeitet werden kann, weil es
zum Beispiel keine Fischmehlfabriken in der Nähe gebe. Das oberste
Ziel sollte daher die Vermeidung von Beifang sein. Der Fischerei-
Verband begrüße die Initiative des EU-Parlaments, die Forschung auf
dem Gebiet der Fischereitechnik zu stärken, um Fanggeräte zu
entwickeln, die unerwünschten Beifang minimieren oder ausschließen.
Bei der in Mecklenburg-Vorpommern vorherrschenden Herings- und
Dorschfischerei sind Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD)
zufolge vergleichsweise geringe Beifangraten zu erwarten. Dennoch sei
es schlüssig, dass vor allem in Zeiten knapper Ressourcen jeder
gefangene Fisch auch angelandet wird, sagte er. Allerdings plädierte
er dafür, dass Arten, die eine hohe Überlebenschance haben, wenn sie
nach dem Fang ins Meer zurückgeworfen werden, von der Anlandepflicht
ausgenommen werden.