EU beschließt Klimaaufschub für Fluggesellschaften

22.04.2013 17:27

Luxemburg (dpa) - Gnadenfrist für Fluggesellschaften: Airlines
müssen für Verbindungen von und nach Europa vorerst keine Rechte zum
Ausstoß des Treibhausgases CO2 vorlegen. Das beschlossen die
EU-Minister am Montag in Luxemburg. Diese Verschmutzungsrechte
sollten die Unternehmen ursprünglich schon für Flüge aus dem
vergangenen Jahr vorlegen. Nun erhalten sie ein Jahr mehr Zeit. Der
Aufschub gilt nur für Flüge von und nach Europa - für
innereuropäische Flüge müssen die Fluggesellschaften seit 2012
CO2-Verschmutzungsrechte vorweisen.

Der Aufschub soll der Internationalen Luftverkehrsorganisation
ICAO Zeit für Beratungen über ein globales Luftverkehrsabkommen zum
Klimaschutz geben. Falls ein solches Abkommen nicht zustande kommt,
sollen die ursprünglichen Regeln in Kraft treten.