EU-Urteil: Busspur-Privileg für Londoner Taxis wohl rechtens

14.01.2015 14:01

Die schwarzen Taxen gehören zum Stadtbild Londons - und genießen
Privilegien im verstopften Cityverkehr: Sie dürfen die Busspur
mitbenutzen. Diesen Vorteil gegenüber Mietwagen mit Chauffeur hat der
Europäische Gerichtshof jetzt gestärkt.

Luxemburg (dpa) - Das Busspur-Privileg für Londoner Taxis ist nach
einem EU-Urteil wahrscheinlich rechtens, Mietwagen mit Fahrern müssen
dagegen weiter die übrigen Spuren nutzen. Die Bevorzugung von Taxis
ist wohl keine staatliche Beihilfe (Rechtssache C-518/13), entschied
der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch. Solche
Beihilfen müssen in Europa von der EU-Kommission genehmigt werden.
Das Urteil stützt nach Einschätzung des Deutschen Taxi- und
Mietwagenverbands auch die gängige Regelung hierzulande.

Bei Mietwagen mit Fahrern handelt es sich um normale Autos, die von
den Fahrgästen vorbestellt werden müssen und nicht am Straßenrand
herangewunken werden dürfen. Sie sind meist billiger und unterliegen
nicht den strengen Auflagen, die für Taxen gelten.

Im konkreten Fall geht es um einen Mietwagen-Halter in
Großbritannien, der sich gegen zwei Bußgeldbescheide wegen Nutzung
der Busspur wehrt. Er sieht in der Busspurregelung eine unzulässige
staatliche Beihilfe zugunsten der Betreiber von London-Taxis. Das
zuständige Gericht dort bat den Europäischen Gerichtshof um Hilfe bei
der Auslegung von EU-Recht.

Der EuGH wies in seinem Urteil unter anderem darauf hin, dass die
Busspurregel keine zusätzlichen staatlichen Mittel beanspruche. Die
Spuren seien ohnehin Teil des Londoner Straßennetzes. Deshalb handele
es sich wohl auch nicht um eine Beihilfe.

Die Richter erklärten weiter, London-Taxis seien nicht mit Mietwagen
mit Fahrern zu vergleichen, da sie bestimmten Pflichten unterlägen.
Die sogenannten «Black Cabs» müssen beispielsweise Rollstuhlfahrer
befördern können und die Fahrer brauchen besonders gründliche
Ortskenntnisse. Die britischen Richter müssen nun auf der Grundlage
des EU-Urteils endgültig entscheiden, ob eine Beihilfe vorliegt.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband begrüße die Entscheidung
außerordentlich, sagte Geschäftsführer Thomas Grätz. In Deutschland

dürfen Taxis laut dem Experten dann Busspuren benutzen, wenn dies auf
einem Schild oder mit einem Schriftzug auf dem Asphalt kenntlich
gemacht sei. Ähnlich wie in London gelten diese Ausnahmen aber nicht
für Mietwagen mit Fahrern, wie Grätz erklärte.

Er befürchtet Probleme, wenn auch Mietwagen mit Fahrer Busspuren
benutzen dürften. Sie seien - anders als beige Taxis mit ihrem Schild
- nicht von außen als Mietwagen zu erkennen. Es sei also schwerer zu
überprüfen, ob jemand die Spur legal benutze. Andere Autofahrer
könnten die Busspur außerdem - absichtlich oder aus Versehen -
ebenfalls nutzen. Auf den Busspuren würde dann so viel los sein, dass
Busse und Taxis keinen Vorteil mehr hätten. «Da hätte dann keiner was

davon», sagte Grätz.