Stichwort: Panoramafreiheit

09.07.2015 15:14

Berlin (dpa) - Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen in Europa
nicht ohne weiteres fotografiert oder gefilmt werden, insbesondere
wenn die Aufnahmen kommerziell verwertet werden. Dazu reicht es schon
aus, dass die Bilder im Umfeld von Werbung zu sehen sind, etwa in
einem Eintrag auf Facebook. Gebäude und Kunstwerke, die von
öffentlichen Wegen aus zu sehen sind, sind aber in vielen Ländern von
dieser Regel ausgenommen. Die Panoramafreiheit, die nun vom
EU-Parlament bekräftigt wurde, befreit die Fotografen oder Filmer von
der Pflicht, bei den Urhebern der Werke - also den Architekten oder
Künstlern - um Erlaubnis zu fragen.

Die Karte der Panoramafreiheit in Europa gleicht allerdings einem
Flickenteppich. In Großbritannien sind Aufnahmen nicht nur im Freien
erlaubt, sondern auch in öffentlich zugänglichen Räumen. Deutschland,

Österreich, die Schweiz, Spanien, Polen, Portugal und andere Länder
gewähren auch Panoramafreiheit, schließen Innenräume aber aus.
Schlecht sieht es für die Fotografen in Frankreich, Italien,
Griechenland, Belgien und Luxemburg aus: Hier gibt es faktisch keine
Panoramafreiheit.

In Belgien beansprucht beispielsweise die Betreibergesellschaft des
Brüsseler Wahrzeichens Atomium die Bildrechte für sich. Wer etwa ein
Foto des Gebäudes in einem Reiseführer veröffentlichen will, muss
sich dafür eine Lizenz besorgen. Deswegen warnen auch die Betreiber
der Wikipedia ihre Mitstreiter davor, ein Foto vom Atomium in das
Online-Lexikon hochzuladen. Die Lizenzbestimmungen der Wikipedia
erlauben nämlich ausdrücklich eine kommerzielle Verwendung der dort
veröffentlichten Inhalte.