«Schwimmen Sie nicht zu weit raus» - Sondersitzungen des Bundestags
15.08.2015 11:46
Berlin (dpa) - «Schwimmen Sie nicht zu weit raus», riet
Bundestagspräsident Norbert Lammert den Abgeordneten vor drei Jahren
bei der Verabschiedung in die Sommerpause. Wegen der Euro-Krise wurde
eine Sondersitzung erwartet. So kam es dann auch. Immer wieder waren
vor allem Krisen Anlass solcher Sondersitzungen, nicht zuletzt rund
um den Euro. So gab der Bundestag am 17. Juli grünes Licht für
Verhandlungen über weitere Milliarden-Finanzhilfen für Griechenland.
Nun soll er das neue Hilfspaket bei der zweiten Sondersitzung in den
diesjährigen Parlamentsferien absegnen.
Seit 1949 wurde das Parlament rund 50 Mal zu Sondersitzungen
außerhalb des regulären Zeitplans einberufen. So wurden die
Parlamentarier zum Beispiel im August 1961 nach dem Berliner Mauerbau
aus den langen Ferien geholt. In jüngerer Zeit ging es auch um den
Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan (2005), die Bewältigung der
Hochwasserkatastrophe 2013 oder Waffenlieferungen an die Kurden im
Nordirak zum Kampf gegen die Terrormiliz IS (2014).
Artikel 39 des Grundgesetzes legt fest, dass ein Drittel der
Abgeordneten, Bundespräsident oder Bundeskanzler Sondersitzungen
verlangen können. Wegen der sehr großen Mehrheit von Union und SPD in
dieser Legislaturperiode beschloss der Bundestag zur Stärkung der
Opposition, dass bereits 120 Stimmen - also etwa 20 Prozent - für die
Einberufung einer Sondersitzung ausreichen. Die Bundestagsverwaltung
unterrichtet die Abgeordneten und Fraktionen über den Termin. Die
Abgeordneten hinterlassen bei ihren Fraktionen üblicherweise, wie sie
erreichbar sind und werden dann teils auch per Telefon herbeigerufen.