Deutsche Bäcker dürfen weiter Schlesischen Streuselkuchen backen
09.10.2015 15:05
Berlin/Dresden (dpa) - Deutsche Bäcker dürfen weiterhin Schlesischen
Streuselkuchen herstellen. Wie der Zentralverband des Deutschen
Bäckerhandwerkes am Freitag mitteilte, hat dies das Gericht der
Europäischen Union (EuG) entschieden. Der Verband hatte Klage
eingereicht, um seine Mitglieder vor wettbewerbsrechtlichen
Konsequenzen zu schützen.
Im Juli 2011 hatte die Europäische Kommission auf Antrag Polens die
Bezeichnung «Kolocz slaski/Kolacz slaski» ins Register geschützter
geografischen Angaben eingetragen. So heißt Schlesischer
Streuselkuchen, der vor allem im Raum Görlitz populär ist, auf
Polnisch. Bäcker auf deutscher Seite befürchteten dadurch
Einschränkungen.
Das Gericht habe jedoch entschieden, dass Schlesischer Streuselkuchen
nicht von der geschützten Bezeichnung auf Polnisch erfasst sei, hieß
es. Der Dresdner Bäcker Michael Wippler, seit kurzem neuer Präsident
des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerkes, sprach von einem
Erfolg. Mit dem Urteil sei «Rechtssicherheit für unsere
Mitgliedsbetriebe» hergestellt, betonte Wippler.