EuGH: Kennzeichnungspflicht für behandelte Zitrusfrüchte rechtens

03.03.2016 12:00

Luxemburg (dpa) - Die europäische Kennzeichnungspflicht für
behandelte Zitrusfrüchte ist rechtens. Das hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden
(Rechtssache C-26/15 P). Bei Zitronen, Mandarinen und Orangen müssen
nach EU-Recht Konservierungsstoffe oder sonstige chemische Mittel
angegeben werden, mit denen die Früchte nach der Ernte behandelt
wurden.

Damit geht die EU über Mindeststandards hinaus, die von einer
Kommission der Vereinten Nationen vorgegeben werden. Mit einer Klage
dagegen unterlag Spanien bereits vor dem EU-Gericht und nun auch vor
dem übergeordneten EuGH.

Die Vorgabe sei gerechtfertigt, weil Zitrusfrüchte nach der Ernte mit
sehr viel höheren Dosen chemischer Stoffe behandelt würden als Obst
mit dünner Schale, urteilte der Gerichtshof. Zudem könne die Schale
in die menschliche Nahrung gelangen. Die Richter wiesen zudem darauf
hin, dass beispielsweise die Höchstgrenze für Rückstände eines
bestimmten pilztötenden Mittels, das zum Wachsen verwendet wird, bei
Zitrusfrüchten 50 Mal so hoch ist wie bei anderem Obst und Gemüse.

Für Pomelos, Grapefruits und Limetten gelten die besonderen Vorgaben
übrigens nicht. Spanien kann gegen die Entscheidung noch auf
Rechtsfragen beschränkte Rechtsmittel einlegen.