Sicherer Drittstaat, sicherer Herkunftsstaat und Erstasylstaat

20.03.2016 10:55

Brüssel (dpa) - Die EU will Flüchtlinge zurück in die Türkei
schicken. Doch rechtlich geht das nur, wenn diese dort sicher sind.
Einige wichtige Begriffe.

SICHERER DRITTSTAAT: Bei der geplanten Abmachung mit der Türkei setzt
die EU vor allem darauf, dass Griechenland die Türkei als sicheren
Drittstaat anerkennt. Dies bedeutet, dass Flüchtlinge dort Schutz im
Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention finden - zum Beispiel vor
Abschiebung in ein unsicheres Land. Auf dieser Grundlage kann
Griechenland Flüchtlinge zurück in die Türkei schicken. Deutschland
stuft die übrigen 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union als
sichere Drittstaaten ein sowie Norwegen und die Schweiz.

SICHERER HERKUNFTSSTAAT: Ein Land, bei dem man davon ausgeht, dass
seinen Bürgern dort keine schwere Verfolgung, Folter oder
unmenschliche Behandlung drohen, gilt als sicherer Herkunftsstaat.
Asylanträge von Bürgern dieser Staaten (oder von Staatenlosen, die
dort gelebt haben) können im Schnellverfahren entschieden werden.

Für Deutschland sind die übrigen 27 EU-Länder sichere
Herkunftsstaaten sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana,
Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.

ERSTER ASYLSTAAT: Das Land, in dem ein Flüchtling zuerst Asyl oder
zumindest Schutz gefunden hat, wird als Erstasylstaat bezeichnet.
EU-Staaten können Migranten, die aus solchen Ländern kommen,
abweisen, falls der erste Asylstaat sie wieder aufnimmt.