Migranten klagen vor EU-Gericht gegen Flüchtlingspakt mit Türkei

16.06.2016 18:27

Luxemburg (dpa) - Drei Migranten klagen vor dem EU-Gericht gegen den
Flüchtlingspakt zwischen der EU und der Türkei. Sie wollen, dass die

Vereinbarung vom 18. März für nichtig erklärt wird, wie die
Pressestelle des Luxemburger Gerichts der Deutschen Presse-Agentur am
Donnerstag bestätigte. Die Kläger sind drei Schutzsuchende aus
Pakistan und Afghanistan, die sich derzeit in Griechenland aufhalten.

Die Kläger argumentieren unter anderem, die Türkei sei für
Flüchtlinge kein sicheres Drittland. Die Flüchtlingsvereinbarung
zwischen der EU und der Türkei beruht auf dieser Annahme. Die
Migranten berufen sich auch auf die Grundrechte-Charta der EU, wonach
kollektive Ausweisungen nicht zulässig sind. Sie bemängeln zudem,
dass eine spezielle EU-Richtlinie zum Umgang mit einem
«Massenzustrom» an Migranten nicht angewandt worden sei. Darin sind
unter anderem Mindeststandards für Personen festgelegt, die
vorübergehenden Schutz benötigen.

Der Flüchtlingspakt sieht vor, dass nahezu alle Migranten, die von
der Türkei aus die griechischen Inseln erreichen, am Ende wieder
zurückgeschickt werden. Bisher sind aber im Wesentlichen nur
Migranten zurückgeschickt worden, die keinen Asylantrag in
Griechenland gestellt haben. Die Prüfung der Anträge dauert sehr
lange. Die erhoffte abschreckende Wirkung hat der Pakt dennoch
entfaltet: Seit der Vereinbarung kommen deutlich weniger Migranten
über die Ägäis nach Griechenland.