EuGH: Griechenland tut zu wenig für Schutz von Meeresschildkröten
10.11.2016 13:09
Luxemburg (dpa) - Griechenland muss nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs mehr für den Schutz von Meeresschildkröten
tun. Das Land habe gegen seine Verpflichtung verstoßen, die Tiere zu
schützen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag
(Rechtssache C-504/14).
Konkret ging es um die Schildkröte Caretta caretta, auch Unechte
Karettschildkröte genannt, in der Bucht von Kyparissia auf der
Peloponnes-Halbinsel. Die Richter erklärten, dass der Lebensraum der
Schildkröten durch Bauprojekte, Wohnungen und Bars in der Nähe der
Bucht erheblich beeinträchtigt werden könne. Lärm, Licht und die
Anwesenheit von Menschen könnten zudem die Fortpflanzung der Tiere
stören.
Die Schildkröte legt alle zwei bis drei Jahre zwischen Mai und August
Eier. Dazu kommt sie in der Nacht an Land, gräbt am Strand eine Kuhle
und legt dort ihre Eier ab. Etwa zwei Monate später schlüpfen die
kleinen Schildkröten und laufen zum Meer. Dabei sind sie etlichen
Gefahren ausgesetzt.
Nach geltendem EU-Recht sind die Staaten verpflichtet, wildlebende
Tiere zu erhalten und damit zur Artenvielfalt in Europa beizutragen.
Die Bucht von Kyparissia ist ein Schutzgebiet. Kommt Griechenland dem
Urteil nicht nach, könnte die EU-Kommission erneut klagen. Im
äußersten Fall drohen auch Geldstrafen.