EuGH-Urteil: Voreingestellte Einwilligung in Cookies ist unzulässig

01.10.2019 10:24

Luxemburg (dpa) - Internetnutzer müssen dem Setzen sogenannter
Cookies nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aktiv
zustimmen. Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten
auf dem Rechner sei unzulässig, urteilten die Luxemburger Richter am
Dienstag (Rechtssache C-673/17).

Hintergrund ist ein Online-Gewinnspiel des Anbieters Planet49 aus
Deutschland. Auf der Anmeldeseite des Gewinnspiels gab es ein
Kästchen, bei dem bereits ein Häkchen gesetzt war. Die Zustimmung in
das Setzen von Cookies lag damit automatisch vor. Das Häkchen konnte
jedoch auch entfernt werden. Der deutsche Verbraucherzentrale
Bundesverband klagte dagegen.

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